Boris Johnson erleidet mit Brexit-Gesetz Teilniederlage im Oberhaus
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mitglieder des House of Lords stimmten für eine Anpassung des Brexit-Gesetze.
- Damit soll der Aufenthalt der EU-Bürgern in Grossbritannien abgesichert werden.
Zehn Tage vor dem geplanten Brexit-Termin erleidet Boris Johnson, der Premierminister Grossbritanniens, eine Teilniederlage. Die Mitglieder des House of Lords stimmten am Montag für eine Anpassung des Brexit-Gesetzes. Mit diesem soll das Bleiberecht von in Grossbritannien lebenden EU-Bürgern nach dem Brexit zusätzlich abgesichert werden.
Die nichtgewählten Mitglieder des Oberhauses stimmten dafür, die in Grossbritannien lebenden EU-Bürger und Schweizer mit einem Dokument auszustatten. Mit diesem können sie ihren Aufenthaltsstatus in Grossbritannien jederzeit dokumentieren. Der Antrag wurde 270 zu 229 Stimmen angenommen.
Antrag für Bleiberecht
In seiner jetzigen Fassung sieht das Brexit-Gesetz vor, dass die europäischen Ausländer in Grossbritannien einen Antrag auf Bleiberecht stellen müssen. Wird ihnen dieses gewährt, sollen sie laut dem Gesetz einen elektronischen Code erhalten. Mit diesem können sie bei Behörden oder an Flughäfen ihren Aufenthaltsstatus nachweisen.
Ein elektronischer Code sei jedoch nicht praktikabel, sagte der zur liberalen Opposition gehörende Oberhaus-Abgeordnete Jonathan Oates. Dabei verweist er auf mögliche Schwächen in der IT-Infrastruktur. «Im wahren Leben und aus Respekt vor dem permanenten Bleiberecht» müsse der Nachweis für den Aufenthaltsstatus ein «physisches Dokument» sein. Dies sagte Oates vor den Abgeordneten.
Gefahr vor Ping-Pong-Prozess
Die vom Oberhaus beschlossene Anpassung des Brexit-Gesetzes muss am Mittwoch von den Abgeordneten des Unterhauses gebilligt werden. Sollten die Unterhausabgeordneten die Anpassung ablehnen, geht der Gesetzentwurf zurück an das House of Lords. In diesem Fall könnte ein sogenannter Ping-Pong-Prozess beginnen, der so lange andauert, bis eine der Kammern ihren Widerstand aufgibt.
Am Dienstag stimmen die Abgeordneten im Oberhaus erneut über eine kontroverse Anpassung des Brexit-Gesetzes ab. Dabei geht es um das Recht unbegleiteter Flüchtlingskinder, zu Verwandten in Grossbritannien zu ziehen.