Im Kanton Luzern sollen Windparks schneller realisiert werden

Luzern plant den Ausbau der Windenergie, doch die SVP wehrt sich gegen eine Entmachtung der Standortgemeinden.

Die erste Windenergieanlage im Kanton Luzern ging 2005 im Entlebuch in Betrieb. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/Mohssen Assanimoghaddam

Im Kanton Luzern soll die Windenergie zügig ausgebaut werden. Regierung und Parlament wollen deswegen für grosse Anlagen ein kantonales Plangenehmigungsverfahren einführen. Dagegen wehrt sich die SVP, weil die Standortgemeinden entmachtet würden.

Die Stimmberechtigten entscheiden am 24. November. Der Luzerner Regierungs- und Kantonsrat wollen, dass das Potential der Windenergie besser genutzt wird. Im kantonalen Richtplan sind 22 Gebiete vorgesehen, in denen Windräder installiert werden können.

Allerdings wird der Ausbau erschwert, weil die Projektierung und Realisierung grosser Anlagen über 20 Jahre dauern kann. Ein Grund für die Verzögerungen sind in Augen von Regierung und Parlament Einzelinteressen in den Standortgemeinden.

Damit das öffentliche Interesse an einem Ausbau der erneuerbaren Energie mehr Gewicht erhält, soll deswegen das kommunale durch ein kantonales Plan- und Projektgenehmigungsverfahren ersetzt werden.

Das kantonale Verfahren soll indes nur für grosse Windräder gelten. Für kleinere Anlagen mit einer Jahresproduktion von weniger als 10 Gigawattstunden, soll die Standortgemeinde zuständig bleiben. Dort hätten damit weiterhin die Stimmberechtigten das letzte Wort.

Argumente für und gegen

Der SVP geht der Machtverlust der Gemeinden indes zu weit, und sie ergriff gegen die Änderung des Planungs- und Baugesetzes das Referendum. Eine Kantonalisierung des Genehmigungsverfahrens würde die Gemeindeautonomie aushebeln und die direkte Demokratie beschneiden, erklärt sie.

Für die SVP löst die geplante Gesetzesrevision das Problem der langen Planungsverfahren nicht. Es seien nicht die Stimmberechtigten, welche Verfahren verzögerten, sondern die Beschwerden von Umweltverbänden, argumentiert sie.

Die Befürworterinnen und Befürworter des kantonalen Genehmigungsverfahren erklären dagegen, dass dieses nichts Neues sei. Kantonale Verfahren hätten sich bereits im Strassen- und im Wasserbau bewährt. Zudem werde die Standortgemeinde im Verfahren angehört, und sie könne auch Anträge stellen.

Die erste Windenergieanlage im Kanton Luzern ging 2005 im Entlebuch in Betrieb. 2011 und 2013 wurde je eine weitere Anlage gebaut. 2020 wurden im Kanton Luzern 3,5 Gigawattstunden (GWh) Strom mit Wind erzeugt.

Bis 2035 sollen es 100 GWh sein, bis 2050 250 GWh. Dies würde einem Viertel des jährlichen Stromverbrauchs aller Luzerner Haushalte entsprechen.