SP Luzern fordert Verschiebung der Steuergesetzrevision

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Die SP Kanton Luzern kritisiert die Abstimmungsbotschaft zur Steuergesetzrevision 2025 als einseitig und intransparent.

David Roth
Der Luzerner Nationalrat David Roth übt Kritik an den Abstimmungsunterlagen des Kantons Luzern zur Steuergesetzrevision und bezeichnet sie als «intransparent». - KEYSTONE/Urs Flueeler

Die Abstimmung zur Luzerner Steuergesetzrevision 2025 soll verschoben werden. Dies verlangt die SP Kanton Luzern. Ihrer Meinung nach ist die regierungsrätliche Abstimmungsbotschaft einseitig und intransparent.

In einer Mitteilung vom Dienstag kritisiert die SP, dass in der Botschaft zur Abstimmung vom 22. September die effektiven Kosten der Steuersenkungen nicht ersichtlich seien. Die Steuerausfälle würden mit den Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer vermischt.

SP-Kantonalpräsident David Roth wirft dem Regierungsrat in der Mitteilung ferner «Irreführung» vor. Die Kantonsregierung schreibe, dass mit der Steuergesetzrevision natürliche und juristische Personen «gleichermassen» entlastet würden, teilte die SP mit.

Kritik an ungleicher Entlastungsverteilung

Weil aber nur 21 Prozent der Steuereinnahmen von Unternehmen stammen würden, profitierten diese im Verhältnis von deutlich höheren Steuersenkungen als die Einwohnerinnen und Einwohner.

Die SP ist zudem der Ansicht, dass in der Abstimmungsbotschaft die Gegenargumente zu kurz kommen. Die Regierung führe auf rund 19 Seiten ihre Argumente aus, die Gegenargumente erhielten eine knappe halbe Seite an Platz.

Die Partei kritisierte auch die Verlautbarungen des Regierungsrats letzte Woche zum Budget 2025 und dem Aufgaben- und Finanzplan bis 2028. Demnach fallen ab 2026 die Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer rund 360 Millionen Franken höher aus als bislang angenommen.

Die Kantonsregierung habe versucht, mit «ungesicherten Versprechen» zur Verwendung dieser Einnahmen die Abstimmung vom 22. September zu beeinflussen, erklärte die SP.

Aus diesen Gründen fordere sie Korrekturen in der Abstimmungsbotschaft, teilte die SP mit. Es müsse ein neuer Abstimmungstermin angesetzt werden.

Kommentare

User #5386 (nicht angemeldet)

Die Luzerner Regierung wurde von der SP bereits mit einem Bundesgerichtsentscheid gezwungen, die gesetzlichen Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente auszuzahlen. Diesmal muss eine Abstimmung mit einem Bundesgerichtsentscheid verhindert werden. Es geht offenbar nicht anders. Gut so! Weiter so, Herr NR Roth!

User #6262 (nicht angemeldet)

Ah, das ist der Rollkoffer Typ.

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