Zürcher Stadtrat: Entscheid über Oben-ohne-Regel in Badis

Nach Ansicht des Zürcher Stadtrats besteht kein Handlungsbedarf bezüglich Oben-ohne-Regel in den städtischen Schwimmbädern.

Oben ohne ist in Zürichs Bädern erlaubt, schreibt der Stadtrat in der Antwort auf eine Anfrage. Das war schon in den 1980er Jahren so, wie das Bild zeigt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/STR

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zürcher Stadtrat sieht keinen Handlungsbedarf bezüglich Oben-ohne-Regeln in Badis.
  • Das Schwimmen mit nacktem Oberkörper sei allen Gästen erlaubt.

Der Zürcher Stadtrat sieht keinen Handlungsbedarf bezüglich Oben-ohne-Regel in den städtischen Schwimmbädern.

Das Schwimmen mit nacktem Oberkörper sei allen Gästen erlaubt, antwortet er auf eine Anfrage aus dem Parlament.

Die Praxis habe sich bewährt und habe keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, heisst es in der Antwort des Stadtrats vom Mittwoch.

Es gelte aber auch, dass das Verhalten und die Badebekleidung das sittliche Empfinden nicht verletzen dürfen und das Baden ausschliesslich mit ordentlicher Badebekleidung gestattet ist.

Der Stadtrat schreibt zudem, dass kein Unterschied zwischen Frei- und Hallenbädern gelte. Diese vermeintliche Unterscheidung war der eigentliche Anlass für die Anfrage von Gemeinderätinnen von GLP, Grünen, Mitte und SP.

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