Mitten im Brexit-Streit hat die EU-Kommission die zweite Stufe im Verfahren gegen Grossbritannien wegen nicht eingetriebener Zölle gezündet.
EU Flagge Rahmenabkommen
Die Flaggen der Europäischen Union am EU Parlament in Brüssel. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Brüssel setzt Grossbritannien eine neue Frist wegen nicht eingetriebener Zölle.
  • London wird vorgeworfen, den Zoll-Betrug trotz Warnung nicht gestoppt zu haben.
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Mitten im heiklen Brexit-Streit hat die EU-Kommission die zweite Stufe im Verfahren gegen Grossbritannien wegen nicht eingetriebener Zölle in Milliardenhöhe gezündet. Brüssel setzte London am Montag eine neue Frist von zwei Monaten, um zu handeln. Andernfalls droht Grossbritannien eine Klage vor dem EU-Gerichtshof (EuGH).

Die EU-Kommission hatte das Verfahren im März eingeleitet. Hintergrund sind Erkenntnisse der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf, dass Betrüger bei Importen von Kleidung und Schuhen aus China den Wert systematisch zu niedrig angeben und deshalb viel zu wenig Zoll und Steuern zahlen. Haupteinfallstor soll Grossbritannien sein.

Brüssel wirft London vor, den Betrug trotz mehrfacher Warnungen nicht gestoppt zu haben. Dem EU-Haushalt soll von November 2011 bis Dezember 2017 ein Schaden von 2,7 Milliarden Euro abzüglich Vollzugskosten entstanden sein.

Darüber hinaus soll das Vereinigte Königreich zudem gegen EU-Vorgaben zur Mehrwertsteuererhebung verstossen haben, was zusätzliche Verluste für den EU-Haushalt bedeutet.

EU-Staaten haften

Die EU-Staaten «haften für die finanziellen Auswirkungen von Verstösse gegen Unionsrecht», heisst es in einer Mitteilung der EU-Kommission.

Die neue Breitseite aus Brüssel kommt nach Tagen aufgeregter Debatten über den Stillstand bei den Verhandlungen über den für 2019 angekündigten britischen EU-Austritt.

Teil der britischen Vorschläge zu den künftigen Beziehungen zur EU ist eine besondere Zollpartnerschaft, bei der Grossbritannien EU-Zölle eintreiben und nach Brüssel weiterleiten soll. Die EU lehnt dies ab, offiziell mit der Begründung, man könne die Zollverwaltung nicht an einen - künftigen - Drittstaat auslagern.

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