Kontrolle des Schwerverkehrs 2018 – 9’708 Verstösse geahndet

Kantonspolizei Uri
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Die Kantonspolizei Uri hat im letzten Jahr 16’407 Schwerfahrzeuge kontrolliert. Die meisten Verstösse gab es im Bereich Betriebssicherheit und bei den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften.

Suret
Ein Polizeiauto. - Polizei

Die Kantonspolizei Uri hat im letzten Jahr 16’407 Schwerfahrzeuge kontrolliert. 10’714 Schwerfahrzeuge waren korrekt unterwegs. Bei 5’693 Schwerfahrzeugen wurden 9’708 Verkehrsregelverstösse geahndet. Wie im Vorjahr gab es im Bereich Betriebssicherheit und bei den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften die meisten Verstösse.

Im letzten Jahr kontrollierte die Kantonspolizei Uri während 5’750 Stunden den Schwerverkehr auf den Urner Strassen. Diese Kontrollen erfolgten grösstenteils im Schwerverkehrszentrum (SVZ) in Erstfeld sowie mobil auf der Strasse oder direkt in den Unternehmen. Dabei untersuchten die Mitarbeitenden 16’407 Schwerfahrzeuge, die in der Schweiz, in der EU und in übrigen Staaten immatrikuliert sind und stellten bei 5’693 Schwerfahrzeugen 9’708 Verstösse fest.

Arbeits- und Ruhezeit (ARV) Beanstandungen sind abnehmend

Elf Prozent der Beanstandungen betrafen Verstösse gegen die ARV-Bestimmungen. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Abnahme von neun Prozent zu verzeichnen. Am Häufigsten war die Falschbedienung des digitalen Fahrtschreibers die Ursache. 2018 wurden insgesamt drei Fahrerkarten an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) weitergeleitet; zwei Chauffeure besassen je eine Fremdkarte und ein Chauffeur war mit zwei persönlichen Karten unterwegs.

8’406 Verstösse bei der Betriebssicherheit

86 Prozent der Verstösse betrafen die Betriebssicherheit (nicht vorschriftsgemäss oder nicht betriebssicher). Wiederum viele Mängel gab es im Bereich der Fahrzeugtechnik (4'594). Hauptbeanstandungspunkte waren hier die Mängel an Reifen (1’241) sowie Bremsen (793). Ein weiterer grosser Teil der Beanstandungen fiel erneut in Sachen Gewicht (2’021) sowie den Dimensionen (1’526) an, gefolgt von Tatbeständen der Ladungssicherung (113) und diversen anderen Übertretungen (152) wie Schnee und Eis, L-Schild, Geschwindigkeit, Telefonieren am Steuer sowie dem Missachten von Signalen oder der S-Verordnung. Im Bereich der Aufdeckung von AdBlue-Manipulationen kam es zu 36 Beanstandungen (Euro-Norm 4: 3; Euro-Norm 5: 110). Sämtliche beanstandeten Schwerfahrzeuge stammten aus EU-Ländern oder übrigen Staaten.

Aufgrund gravierender Mängel bei der Betriebssicherheit mussten insgesamt 2‘754 Schwerfahrzeuge stillgelegt werden. Bei 120 Schwerfahrzeugen ordnete das SVZ wegen Nichtbefolgen der Vorschriften zur Ladungssicherung und/oder zur Lastverteilung eine Umladung an.

127 Verstösse gegen die Bewilligungs- und Lizenzbestimmungen

Für gewerbsmässige Personen- und Gütertransporte ist eine Lizenz sowohl im Binnen- wie auch im grenzüberschreitenden Verkehr obligatorisch. 2018 musste wegen Verstössen gegen die Lizenzbestimmungen des Bundes 16 Mal dem Bundesamt für Verkehr (BAV) Meldung erstattet werden.

Rund 50 Verzeigungen erfolgten, wie schon im Vorjahr, wegen der Nichteinhaltung von Sonderbewilligungen im Ausnahmetransportbereich.

Annähernd 50 Chauffeure konnten keinen berufsqualifizierenden Zusatzausweis für Fahrten nach der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) vorweisen.

Elf Chauffeure ohne Führerausweis

Elf Chauffeure mussten wegen Fahren ohne Führerausweis zur Anzeige gebracht werden. Diese Zahl hat sich im Gegensatz zum Vorjahr fast verdreifacht.

28 Chauffeure fuhren in nicht fahrfähigem Zustand (FinZ)

28 Chauffeure mussten wegen Alkohol am Steuer zur Anzeige gebracht werden. Die detaillierten Zahlen können der Tabelle entnommen werden. Hier gab es zwölf Anzeigen mehr als im letzten Jahr.

Drei Missachtungen der Gefahrengutvorschriften

Die Beförderung gefährlicher Güter richtet sich nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Dieses bildet auch die Grundlage für die schweizerische Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR). Die Kantonspolizei kontrolliert in Sachen SDR insbesondere die Tunnelvorschriften, bei welchen die Durchfahrt mit Gefahrengut teilweise oder ganz verboten ist. Wie schon im vergangen Jahr musste dreimal wegen Missachtung der Gefahrgutvorschriften rapportiert werden.

Nacht- und Sonntagsfahrverbot

78 Beanstandungen erfolgten wegen Verstössen gegen das Nacht- und Sonntagsfahrverbot.

Herkunft der Schwerfahrzeuge

8.6 Prozent der 2018 kontrollierten Schwerfahrzeuge waren in der Schweiz immatrikuliert, 91.1 Prozent kamen aus EU- und 0.3 Prozent aus übrigen Staaten.

Fünf kontrollierte Unternehmer in Sachen Arbeits- und Ruhezeit

Im Kanton Uri gibt es zurzeit 90 Betriebe, welche insgesamt 300 ARV-pflichtige Fahrzeuge (schwere Motorwagen zum Gütertransport, leichte und schwere Motorwagen zum gewerbsmässigen Personentransport) immatrikuliert haben. 2018 wurden wiederum fünf Betriebe detailliert kontrolliert. Ein Betrieb musste infolge unvollständigem Aufbewahren der Kontrollmittel am Geschäftssitz zur Anzeige gebracht werden.

Anhalten des Schwerverkehrs

45 Mal musste der Schwerverkehr in Erstfeld angehalten werden. Verursacht wurden rund die Hälfte dieser Kurzsperrungen auf der Gotthardachse durch Unfälle oder Pannen. Witterungsbedingt kam es zu zehn Sperrungen. Weitere Sperrungen waren infolge Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung in Chiasso oder Problemen auf der Fahrstrecke in Italien nötig.

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