Krankenkasse diskriminiert mit Versicherung lesbische Frauen
Die Krankenkasse Sanitas hat eine Fruchtbarkeits-Versicherung lanciert. Klingt nach einer guten Sache. Bloss sind einige Frauen davon ausgeschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Sanitas möchte auf das oft verschwiegene Thema Unfruchtbarkeit aufmerksam machen.
- Von der Zusatzversicherung für Kinderwunsch sind lesbische Frauen aber ausgeschlossen.
- Grund ist die Rechtslage in der Schweiz und das Grundprinzip von Versicherungen.
Ein unerfüllter Kinderwunsch wird oft verschwiegen. Dann gräbt er sich hie und da umso tiefer in den Seelenfrieden. Dem will die Sanitas, Schweizer Krankenversicherer, nun einen Riegel schieben. Indem man eine Fruchtbarkeits-Versicherung einführt.
Grundsätzlich kann jede Frau mit Wohnsitz in der Schweiz die Zusatzversicherung für Kinderwunsch abschliessen. Im Falle eines unerfüllten Kinderwunsches kann sich das lohnen. Behandlungen zur künstlichen Befruchtung können schnell 6000 Franken oder mehr kosten.
Krankenkasse lanciert Kinderwunsch-Versicherung
Da es sich um eine Zusatzversicherung handelt, kann die Versicherung die Zulassungskriterien selber festlegen. Dazu gehört etwa, dass nur versichert wird, wer die eigene Fruchtbarkeit noch nicht abgeklärt hat. Sobald eine medizinisch nachgewiesene Fruchtbarkeitsproblematik vorliegt, bleibt frau von der Zusatzversicherung ausgeschlossen.
Auch wer unter 18 oder über 35 Jahre alt ist, kann die Versicherung nicht abschliessen. Die Versicherung, die mit zunehmendem Alter der Frauen teurer wird, greift nur bis zum 44. Altersjahr. Danach betrachtet der Krankenversicherer die Frau als zu alt für eine Schwangerschaft. Von der Versicherung ausgeschlossen sind zudem lesbische Frauen.
Schweizer Gesetz diskriminiert lesbische Frauen
«Grundsätzlich kann sich jede Frau unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung in der neuen Zusatzversicherung Kinderwunsch versichern», erklärt Sanitas-Sprecher Christian Kuhn. Monatlich die Prämie zahlen dürfen lesbische Frauen also. Doch selbst wenn sie alle Kriterien erfüllen, werden sie die Leistung nie einlösen dürfen.
Das liegt einerseits an der Rechtslage in der Schweiz. Aktuell haben nur verheiratete Frauen Zugang zur Reproduktionsmedizin. Samenspende für alleinstehende oder lesbisch verpartnerte Frauen sind verboten.
Kinderwunschklinik im Ausland
Viele Frauen mit Kinderwunsch suchen sich darum entweder einen Samenspender im Umfeld oder via Online-Samenbank. Oder Hilfe im nahen Ausland. Dänemark oder Spanien etwa haben die Samenspende längst allen fruchtbaren Frauen zugänglich gemacht.
Die künstliche Befruchtung im Ausland allerdings ist sehr teuer. Entsprechend interessant wäre die Fruchtbarkeits-Versicherung für betroffene Paare. Eine Behandlung im Ausland wäre laut Wegleitung der Sanitas zudem möglich. In den Bestimmungen steht: «Ein Leistungsbezug im Ausland ist dann möglich, wenn Sanitas im entsprechenden Land Leistungserbringer anerkennt.»
Grundprinzip der Krankenkasse als Hürde
Dieser Tatsache nun kommt das Grundprinzip einer jeden Versicherung in die Quere. «Die Grundvoraussetzung einer Versicherung besagt, dass ein Ereignis eintreten kann, aber nicht muss», so Kuhn. Bei lesbischen Paaren allerdings ist von Anfang an klar, dass sie auf natürlichem Weg zusammen kein Kind werden zeugen können.
«Bei Paaren, bei denen eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege ausgeschlossen ist, steht jedoch von Anfang an fest, dass sie auf Methoden der künstlichen Befruchtung angewiesen sind. Das widerspricht dem Grundprinzip einer Versicherung.»