Brandverletzung: Kleidung ausziehen oder nicht?

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Bern,

In der Advents- und Weihnachtszeit lieben wir Wärme – manchmal aber auch zu viel. Was sollte man bei Verbrühungen und Verbrennungen unbedingt tun?

Adventskranz Kerze Licht Feuer
... und wenn das vierte Lichtlein brennt: der Avdentskranz steht für Wärme und Hoffnung auf Weihnachten. - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Handelt es sich bei der Brandverletzung um eine Verbrühung, gilt: Stoff runter vom Körper.
  • Geht es aber um eine grössere Verbrennung, sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.

Ob man dem Kind bei einer Brandverletzung die Kleidung ausziehen sollte oder nicht, hängt von der Art des Unfalls ab.

Bei Verbrühungen – etwa durch heissen Tee – muss der Stoff vom Körper entfernt werden, denn er speichert die heisse Flüssigkeit. Das gilt auch für die Windel.

Weihnachten Festessen Familie Kerze Feuer Braten heiss
Gilt auch für den Weihnachtsbraten: Vorsicht bei heissen Oberflächen, Platten aus dem Backofen und Kerzen. - Pexels

Anders ist das bei Verbrennungen. Hier sollten Eltern die Kleidung nicht selbst entfernen.

Manchmal entsteht bei der Ablösung des eingebrannten Pullovers ein grösserer Schaden. Die Profis im Krankenhaus erledigen da einen besseren Job.

Notruff 144 wählen

Sowieso gilt: Bei Brandverletzungen sollten Eltern keine Scheu haben, den Notruf 144 zu wählen.

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