Finanzen: Darum sollten Ehepaare auch getrennte Konten haben

Redaktion
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Bern,

Wer verheiratet ist, teilt alles – vermeintlich. Warum das bei den Finanzen und Konten anders sein sollte, erklärt ein Experte.

Ehepaar Konto Finanzen
Ehepaare sollten getrennte Konten haben, Liebe hin oder her. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Getrennte Bankkonten sind auch nach einer Hochzeit noch wichtig.
  • Finanz-Experte Fabio Marchesin erklärt, warum das so ist.

Man ist verheiratet, also teilt man auch die Finanzen und Konten miteinander. So die weit verbreitete Meinung in der Gesellschaft.

Doch ganz so einfach ist es nicht, sagt Finanzexperte Fabio Marchesin. Das gemeinsame Führen nur eines einzigen Kontos kann gar sehr gefährlich sein.

Finanzen Fabio Marchesin
Fabio Marchesin gibt Hilfe beim Thema Finanzen. - zVg

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Jahrelang bekommen Sie und Ihr Ehepartner Ihre Löhne auf ein gemeinsames Konto. Sie bezahlen sämtliche Rechnungen von diesem Konto. Trotzdem schaffen Sie es, über die Zeit einen Betrag zu sparen – sagen wir 80'000 Franken.

Dann sterben Sie plötzlich und unerwartet. Die Bank wird anschliessend das gemeinsame Konto sperren. Warum?

«Das gemeinsame Konto wird eingefroren, bis das Erbe und die Finanzen geregelt sind. Die Hälfte auf dem Konto gehört nämlich dem Verstorbenen. Das heisst, die Hälfte der Hälfte gehört den Kindern», so Marchesin. Dieses Einfrieren kann relativ lange dauern – während sich die Rechnungen und Mahnungen weiter stapeln.

Führen Sie mit Ihrem Ehepartner auch getrennte Konten?

Besser also: «Ein gemeinsames Konto, ein Konto auf den Namen der Frau und ein Konto auf den Namen des Mannes.» Auf den jeweiligen Konti auf einen Namen wäre dann jeweils ein Notgroschen für mehrere Monate. «Mit einem eigenen Konto kommen Sie also vorerst über die Runden, bis die ganze Bürokratie abgeschlossen ist», so Marchesin.

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Kommentare

User #4390 (nicht angemeldet)

Viele Paare heiraten nicht mehr, was zu einem schmerzlichen Nachteil beim Erbe werden kann.

User #5517 (nicht angemeldet)

Diese Aussagen entsprechen so, nicht der Wahrheit! Sind gemeinsame Konten vorhanden, werden diese nach dem wegsterben eines Partners, vorübergehend gesperrt. So auch das Online-Banking. Die laufenden Rechnungen müssen fortan von einem Mitarbeiter der Bank kontrolliert werden und werden, wenn es sich um die Miete, Strom, Wasser, Kosten betreffend des Todesfalls usw. freigegeben und bezahlt. Natürlich auch die Ausgaben für die Lebensmittel, dazu werden Barbeträge oder Kartenbeträge freigegeben. Die Menschen werden in diesen Lebenssituationen nicht zusätzlich von den Banken respektive ihren Mitarbeitern gequält. Es gibt übrigens auch Menschen die hinterlegen notariell beglaubigte Testamente und Patientenverfügungen! Wenn Sie schon Beiträge auch von sogenannten Experten aufschalten, dann bitte die Wahrheit. Danke!

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