Finanzen: Hypothek von den Steuern absetzen

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Bern,

Die Hypothek für eine selbst bewohnte Immobilie kann in der Schweiz grundsätzlich versteuert werden. Allerdings müssen bei den Finanzen Regeln beachtet werden.

Finanzen
Die Hypothek für Eigenheim kann in der Schweiz steuerlich abgesetzt werden. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Hypothekenzinsen können vollumfänglich von den Steuern abgesetzt werden.
  • Die Höhe der Zinsen hängt von der Form der Amortisation ab.

Der Kauf von Wohneigentum erfolgt in der Regel über eine Hypothek. Dabei handelt es sich um ein langfristig angelegtes Darlehen von der eigenen Bank. Dieses wird über den festgelegten Zeitraum in monatlichen Raten samt Zinsen abgezahlt. Diese Raten können die Steuerlast bei den Finanzen mindern.

Hypotheken bei der Steuererklärung angeben

Ganz wichtig: Die monatlichen Raten können nicht komplett abgesetzt werden, sondern lediglich die Zinsen. Ein Rechenbeispiel: Die Monatsrate von 840 Franken setzt sich aus 800 Franken Darlehen mit einem Zinssatz von fünf Prozent (40 Franken) zusammen.

Raten
Die monatlichen Raten sind nicht voll absetzbar, nur die Zinsen. - Pixabay

Diese 40 Franken können dann steuerlich geltend gemacht werden. Auf ein Jahr gerechnet sind dies 480 Franken. Da die Zinsen mittlerweile wieder steigen, verteuert das zwar einerseits die Hypothek, führt aber auch zu höheren absetzbaren Beträgen.

Die Amortisation

Ein sehr wichtiger Punkt bei Hypotheken ist die sogenannte Amortisation. Dies bedeutet: Die Hypothek muss bis auf zwei Drittel innerhalb von 15 Jahren oder spätestens bis zur Pensionierung zurückgezahlt werden.

Immobilie
Wer seine eigene Immobilie bewohnt, kann viele weitere Kosten steuerlich absetzen. - Pixabay

Auch hier ein Beispiel: Der Kaufpreis der Liegenschaft beträgt 800'000 Franken. 20 Prozent (160'000 Franken) werden bereits vorab selbst finanziert. So bleiben 640'000 Franken übrig.

Zwei Drittel (etwa 422'000) können bis zur Pension warten, sodass 218'000 Franken amortisiert werden müssen.

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Finanzen: Direkte und indirekte Amortisation

Dies kann über eine direkte Amortisation erfolgen, bei der die Hypothek in monatlichen Raten abgezahlt wird. Mit den Schulden schrumpfen auch die steuerlich absetzbaren Zinsen. Der Vorteil: Viele Menschen fühlen sich wohler und sicherer, wenn sie ihre Immobilie wirklich besitzen.

Experten
Um den Überblick nicht zu verlieren, lohnt es sich oft, einen Experten zu Rate zu ziehen. - Pixabay

Der andere Weg ist die indirekte Amortisation. Dabei wird das Geld (die Finanzen) in die dritte Säule der Altersvorsorge (3a oder 3b) eingezahlt. Mit Erreichen des Pensionsalters wird die Hypothek aus diesem angesparten Topf zurückgezahlt.

Dieser Weg ist der steuerlich günstiger für die eigenen Finanzen: Zum einen lassen sich jedes Jahr höhere Zinsen absetzen. Zum anderen können die Einzahlungen in die Säule 3a der Altersvorsorge ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

Steuerliche Absetzbarkeit der laufenden Kosten

Wer die Immobilie selbst bewohnt, der kann natürlich noch viele weitere Kosten steuerlich geltend machen. Doch auch hier muss ein wichtiger Unterschied beachtet werden: Abzugsfähig sind lediglich werterhaltende Massnahmen, aber keine wertvermehrenden Massnahmen.

Anders gesagt: Benötigt die Hausfassade nach zehn Jahren unbedingt einen neuen Abstrich, können die Kosten für Farbe und Handwerker abgesetzt werden. Wird dagegen das Dach mit neuen Zimmern ausgebaut, steigert dies den Wert der Liegenschaft.

Finanzen
Prüfen Sie Ihre Finanzen, bevor Sie die Hypothek von der Steuer absetzen. - Pixabay

Die Kosten für diesen Ausbau können daher nicht abgesetzt werden. Hauseigentümer haben dabei die Wahl, ob sie jeden Beleg einzeln geltend machen oder eine Pauschale nutzen.

Diese liegt je nach Kanton bei etwa 10 bis 20 Prozent des Eigenmietwertes. Je älter das Haus, umso umfangreicher die Renovierungsmassnahmen, umso eher lohnt es sich, einzelne Belege einzureichen.

Kommentare

User #1590 (nicht angemeldet)

Beim Kauf max. Belehnung 80% und nach 15 Jahren oder Pension auf zwei Drittel resp. 65%. Im Rechenbespiel wird einfach dir Hypo auf zwei Drittel gerechnet. Dies ist falsch. Zwei Drittel von berechneten Wert. Wenn ich von Anfang an 50% EK einbringe muss ich gar nichts amortisieren...auch keinen Drittel der 50% Hypo...wenn schon erklären dann richtig.

User #4666 (nicht angemeldet)

Hier mal etwas zur allgemeinen Klärung. Zinsen usw. sind nicht wie oben beschrieben von der Steuer absetzbar, sondern lediglich vom steuerbaren Einkommen. Wer also diese 480 Franken Zinsen geltend macht, bezahlt nicht 480 Franken weniger Steuern, sondern zieht diese 480 Franken von steuerbaren Einkommen ab. Bedeutet: Wer 100'000 Franken steuerbares Einkommen hat, hat nach Abzug der Zinsen noch 99520 Franken steuerbares Einkommen. Auf der Steuerrechnung ergibt das eine Steuerermässigung von vielleicht 40 bis max 50 Franken. Wer aber eine Hypo von zB: 800000 Franken hat, bezahlt im Moment schnell mal 16000 Franken Zinsen. Da rechnet es sich dann schon.

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