In der Freizeit: Wer zahlt bei einem Unfall?
Bei Ihren Aktivitäten in der Freizeit kann es schnell zu einem Unfall kommen. Wer übernimmt dann die Kosten?
Das Wichtigste in Kürze
- Im Jahr 2023 zählten die Unfallversicherungen 911'000 Freizeit- und Berufsunfälle.
- Vor allem die Zahl der Freizeitunfälle ist rasant gestiegen.
Die Freizeit wird von den meisten Menschen zumindest teilweise für sportliche Aktivitäten genutzt. Da bricht sich der eine beim Skifahren schon mal ein Bein und der andere stürzt beim Wandern. Für die Kosten kommen in der Regel die Unfallversicherungen auf.
Über 900'000 Berufs- und Freizeitunfälle
In der Schweiz gibt es insgesamt 23 Unfallversicherer nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Diese decken die Kosten für Berufs- und Freizeitunfälle. Aus ihrer neuesten Statistik aus dem Jahr 2023 zählten die Versicherungen insgesamt rund 911'000 Berufs- und Freizeitunfälle.
Besonders deutlich war dabei der Anstieg der Freizeitunfälle um zwölf Prozent auf 601'000 Vorfälle. Gründe waren vor allem der Wegfall der letzten Pandemie-Beschränkungen und das schöne Wetter.
Die vielen trockenen Sonnentage zogen immer mehr Menschen in der Freizeit ins Freie. Allerdings stieg auch die Zahl der Berufsunfälle und Berufskrankheiten um 5,9 Prozent.
Wer zahlt bei einem Freizeitunfall?
In der Schweiz gibt es eine zweiteilige Unfallversicherung: die Berufsunfallversicherung (BUV) und die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV).
Die BUV ist für alle Arbeitnehmenden verpflichtend und deckt die Kosten bei beruflichen Unfällen. Selbstständige können sich über die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) freiwillig versichern.
Berufstätige, die mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind ausserdem obligatorisch in der NBUV versichert. Diese deckt die Freizeitunfälle ab.
Die Prämie muss der Arbeitnehmende selbst zahlen: Der Arbeitgebende zahlt sie zu Jahresbeginn gemeinsam mit der BUV-Prämie und zieht den NBUV-Anteil dann monatlich vom Lohn ab. Je nach Beruf beträgt die Prämie 1,086 bis 3,15 Prozent des Lohns. Einige Arbeitgebende übernehmen sie aber auch als zusätzliche Leistung.
Die NBUV für Nichtberufstätige
Wer weniger als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist auf dem Hin- und Rückweg unfallversichert. Für die eigentliche Freizeit gilt der Versicherungsschutz nicht. Diese Personen und alle, die keine Berufstätigkeit ausüben, müssen sich privat über die Krankenkasse gegen Unfälle in der Freizeit versichern.
Eine Ausnahme bilden Arbeitslose: Diese werden nicht zu den Nichtberufstätigen gezählt. Sie sind über die Arbeitslosenversicherung bei der Suva gegen Unfälle versichert. Die öffentlich-rechtliche Suva ist die grösste der Schweizer Unfallversicherungen.
Die Leistungen der NBUV
Bei einem Unfall in der Freizeit übernimmt die NBUV die Kosten für die Heilbehandlungen und etwaige stationäre Aufenthalte im Spital. Ausserdem zahlt sie Taggeld für alle Tage der Arbeitsunfähigkeit, das in der Regel 80 Prozent des Lohns beträgt. Sollte der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führen, zahlt sie eine Invalidenrente.
Die Leistungen einer freiwilligen Unfallversicherung können und müssen individuell mit der Krankenkasse ausgehandelt werden. Günstige Tarife decken lediglich die Basics ab.
Andere bieten zusätzliche Deckung für bestimmte Behandlungsmethoden. Selbstständige, die sich freiwillig versichern, sollten unbedingt darauf achten, dass Taggeld enthalten ist. So schützen Sie sich vor Verdienstausfällen.
Freizeit: Die häufigsten Unfallursachen
Die Statistiken der Suva geben Auskunft darüber, wo die meisten Unfälle in der Freizeit passieren. Wer das eigene Unfallrisiko minimieren will, der sollte sich vor allem vom Skilaufen, Fussballspielen und Velofahren fernhalten. Diese Sportarten standen an der Spitze der Unfälle.
Weitere Spitzenreiter in der Statistik sind Unfälle im Strassenverkehr sowie im eigenen Haus und Garten. Letztere führten gemeinsam mit Velo- und Töffunfällen auch besonders häufig zu längeren Aufenthalten, also über 30 Tage, im Spital. Die durchschnittliche Behandlungsdauer beträgt dagegen nur vier Tage.