Weiterbildung: Muss der Arbeitgeber dies genehmigen?

Marcel Winter
Marcel Winter

Bern,

Planen Sie eine Fortbildung und sind unsicher bezüglich der Genehmigung durch Ihren Arbeitgeber? Hier einige Überlegungen für den Start Ihrer Weiterbildung.

Weiterbildung
Eine Fortbildung kann sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber vorteilhaft sein. - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Fortbildungen, die die Arbeitszeit nicht beeinträchtigen, werden in der Regel genehmigt.
  • Häufig gewähren Arbeitgeber finanzielle Unterstützung für die Kosten ihrer Mitarbeiter.

Sie haben sich dazu entschlossen, eine Weiterbildung zu absolvieren, aber Ihr Arbeitgeber steht dem ablehnend gegenüber? So einfach ist die Angelegenheit nicht.

Dennoch gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. Was Sie in Ihrer Freizeit tun, liegt ganz in Ihrer Hand – es sei denn, es beeinträchtigt Ihre Arbeitszeit.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat 2021 die Teilnahme an Weiterbildungen nach den Altersklassen festgehalten.

Weiterbildung
Teilnahme an Weiterbildungen im Jahr 2021. - BFS

Demnach sind es vor allem die 25- bis 54-Jährigen, die sich auf eine Weiterbildung fokussieren. In der Regel dient eine solche Weiterbildung dazu, sich im Betrieb besser zu qualifizieren.

Keine Beeinträchtigung des beruflichen Alltags

Wenn Sie sich für eine Fortbildung entscheiden, ist es wichtig, Ihren Chef darüber zu informieren. In den meisten Fällen wird er ihr Vorhaben positiv sehen und Sie vielleicht sogar unterstützen.

Sehen Sie es als Vertrauensbeweis. Es ist nicht selbstverständlich, dass Sie Ihre Freizeit und Ihr eigenes Geld nutzen, um Fachwissen zu erlangen. Vielleicht wird ihr Vorgesetzter Ihnen entgegenkommen.

Freizeit
Wer sich in seiner Freizeit weiterbilden will, sollte vorab mit seinem Chef reden. - Depositphotos

Eine Weiterbildung lohnt sich grösstenteils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermassen. Der Arbeitgeber ist in manchen Fällen sogar verpflichtet, die Kosten für Weiterbildungen zu übernehmen.

Das gilt dann, wenn die Weiterbildung von ihm angeordnet wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist, um den Beruf ausüben zu können. Solange Ihre Arbeitszeit nicht beeinträchtigt wird, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Fortbildung nicht verbieten.

Sogar Nebentätigkeiten erlaubt

Arbeitgeber dürfen das persönliche Weiterbildungsvorhaben in der Freizeit nicht untersagen. Ebenso dürfen sie keine gefährlichen Hobbys wie Fallschirmspringen verbieten.

Auch Nebentätigkeiten muss dein Chef akzeptieren. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber nicht verletzt wird. So steht es auch auf der Webseite des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

Weiterbildung
In der Freizeit können Sie Ihre Weiterbildung ganz bequem absolvieren. - Depositphotos

Eine Fortbildung neben dem Beruf erfordert grosse Disziplin und Ehrgeiz. Sie haben nur die Möglichkeit, eine Abendschule oder eine Fernuniversität zu besuchen, da die Tagesschule aufgrund Ihres Berufslebens vermutlich ausscheidet.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Weiterbildung

Verbieten kann der Arbeitgeber Ihnen eine Fortbildung nicht. Aber wie sieht es mit einem generellen Recht auf eine Weiterbildung aus?

Für Sie als Arbeitnehmer besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch. Jedoch gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Bildungsurlaubs eine entsprechende Weiterbildung zu absolvieren.

Weiterbildung
Einen direkten Anspruch auf eine Weiterbildung gibt es nicht. - Depositphotos

Ein Bildungsurlaub unterscheidet sich deutlich von einem Erholungsurlaub. Erholungsurlaub dient dazu, sich vom Arbeitsalltag zu erholen.

Der Bildungsurlaub ermöglicht Arbeitnehmern eine temporäre Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit, um die Zeit für Weiterbildungen zu nutzen.

Regelung von Weiterbildungen muss vertraglich festgelegt sein

Es ist wichtig, dass Ihre Führungskraft der Fortbildung zustimmt. Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Weiterbildung haben, schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach.

Planen Sie in Zukunft eine Weiterbildung?

Dort ist der individuelle Anspruch festgelegt. Das Vertragsdokument regelt unter anderem die Dauer und ob der Arbeitgeber möglicherweise die Kosten übernimmt.

Kommentare

User #1112 (nicht angemeldet)

Wieder mal Schleichwerbung. Bitte auch so deklarieren, alles andere ist illegal.

User #2711 (nicht angemeldet)

Arbeitgeber die Weiterbildung der Mitarbeiter nicht unterstützen, habe ziemlich viel nicht begriffen. Die sollte man eh meiden....

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