Erstversorgung in den Ferien: Das gehört in jede Reiseapotheke
Wunden und Krankheiten gehen leider nicht in die Sommerpause. Unterwegs sollten Reisende deshalb mit dem Nötigsten ausgestattet sein.
Das Wichtigste in Kürze
- In die Reiseapotheke gehört das Nötigste zur Wundversorgung und gegen Erkältungen.
- Wer in der Schweiz verreist, sollte sich gegen Zecken schützen.
- Von den regelmässig eingenommenen Medikamenten sollte ein Drittel mehr eingepackt werden.
Egal wohin es geht: Nasenspray, Produkte zur Wundversorgung und Schmerzmittel gehören auf jedem Trip in die Reiseapotheke.
Denn werden Reisende krank, ziehen sie sich meistens eine Erkältung oder eine kleine Verletzung zu.
Für die Wundversorgungen sollten im Gepäck sicherheitshalber in jedem Fall Heft- und Rollenpflaster, Mullbinden, elastische Binden, sterile Wundkompressen und Einmalhandschuhe sein.
Ausserdem eine kleine Schere, eine Pinzette für Splitter und Zecken und ein Fieberthermometer.
Gefahren lauern auch im Schweizer Dschungel
Was muss sonst noch mit? Das kommt sehr auf das Reiseziel, die Jahreszeit und die geplanten Aktivitäten an. Vor allem bei Reisen in ferne und tropische Länder kann es immer mal zu Übelkeit und Durchfall kommen.
Mittel gegen Übelkeit und Durchfall sowie Elektrolytpulver können Linderung verschaffen.
Wer viel in der Natur unterwegs ist, der sollte sich gegen Insekten schützen. Das gilt auch für Reisen innerhalb der Schweiz. Bei Wanderungen durch Wälder ist zum Beispiel die Zeckenprophylaxe wichtig.
Keine Experimente mit Babys
Vorsicht: Wer mit Kindern reist, sollte kindgerechte Medikamente in passenden Dosierungen einpacken. Kinder vertragen manche Wirkstoffe nicht und haben oft Probleme mit dem Schlucken.
Mit Neugeborenen und Säuglingen sollten Reisende unterwegs bei Beschwerden allerdings direkt zum Arzt.
In die Reiseapotheke gehört natürlich auch, was Reisende dauerhaft nehmen. Ratsam ist, ein Drittel mehr davon einzupacken, falls es zu Flugausfällen oder Quarantäne kommt.
Eine ärztliche Bescheinigung auf Englisch über die Notwendigkeit der Medikation schützt vor Ärger beim Zoll.