Bauern erfreut über Verlängerung der betäubungslosen Kastration
Die grosse Koalition in Deutschland entschied die Verlängerung der betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Der Bauernverband reagiert erleichtert.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutschland will betäubungslose Ferkelkastrationen verlängern.
- Der Bauernverband ist darüber erfreut.
Nach der Verlängerung der Frist für die betäubungslose Kastration männlicher Ferkel hat sich der Bauernverband erleichtert gezeigt. «Wir wollen den geregelten Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration», sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied zu der Entscheidung des Bundestags vom Donnerstagabend. Die verbleibenden zwei Jahre müssten daher nun «unbedingt genutzt werden, um pragmatische Lösungen für alle Betriebe und Betriebsgrössen zu finden».
Eigentlich war vorgesehen, dass die betäubungslose Kastration nur noch bis Ende des Jahres erlaubt ist. Der Bundestag billigte allerdings am Donnerstagabend eine Änderung des Tierschutzgesetzes, mit der die schmerzhafte Methode der Kastration zur Verhinderung des Ebergeruchs noch für zwei weitere Jahre erlaubt wird. Als Grund wird genannt, dass die derzeit verfügbaren Alternativen den Anforderungen der Praxis nicht gerecht würden.
«Verfügbarkeit praxistauglicher Lösungen»
«Unsere Priorität war nicht die Fristverschiebung, sondern die Verfügbarkeit praxistauglicher Lösungen», erklärte dazu der Bauernpräsident. Der Verband fordert, mehrere unterschiedliche Verfahren praxistauglich zu etablieren, um allen Betrieben gerecht zu werden. Dazu gehöre auch die Einführung der Lokalanästhesie, wie sie in Dänemark und Schweden praktiziert werde. Bereits jetzt importiere Deutschland rund sechs Millionen Ferkel pro Jahr aus Dänemark, erklärte der DBV-Präsident: «Wir fordern gleiche Wettbewerbsbedingungen für unsere Bauern.»
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisierte das Bundestagsvotum hingegen scharf. «Deutlicher können die Abgeordneten der Regierungskoalition nicht zeigen, wie gleichgültig ihnen das Wohl der Nutztiere ist», erklärte die Organisation. Die Entscheidung verstosse gegen das grundgesetzlich festgelegte Ziel, Tiere zu schützen und sei «verfassungswidrig». Es gebe längst praxistaugliche Alternativen.