Tierschutz: Tierzüchter in der Schweiz werden: So geht's
Wer sich ernsthaft mit der Tierzucht beschäftigen will, der braucht eine passende Ausbildung. Diese stellt sicher, dass der Tierschutz gewährleistet bleibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gewerbsmässige Züchterinnen und Züchter benötigen eine Tierzuchtgenehmigung.
- Die Schweiz bereitet sich auf die Strategie Tierzucht 2030 vor.
Viele tierliebende Menschen möchten sich auch beruflich mit Tieren beschäftigen. Eine beliebte Option ist die Arbeit als Tierzüchter oder Tierzüchterin. Dabei können unterschiedliche Motive den Ausschlag geben. Geld ist jedoch keine gute Motivation.
Kein eindeutiger Ausbildungsweg
Privatpersonen dürfen in kleinem Rahmen Tiere züchten. Dies betrifft meist Fälle, in denen eine eigene Katze unerwartet trächtig wird. Die Jungtiere sollen dann in gute Hände vermittelt werden. Ganz anders sieht die Sache beim Züchten von Heimtieren in gewerbsmässigem Umfang aus.
Hier sieht der Gesetzgeber eine Ausbildungs- und Bewilligungspflicht vor. Damit müssen angehende Züchterinnen und Züchter unter Beweis stellen, dass sie bei Haltung und Fütterung den Tierschutz berücksichtigen. Ausserdem müssen sie Kenntnisse in Bereichen wie Infektionskrankheiten und Erbschäden und deren Vorbeugen nachweisen.
Die Bewilligung der kantonalen Tierschutzfachstelle
Die jeweilige kantonale Tierschutzfachstelle muss eine entsprechende Bewilligung erteilen.
Für jede Tierrasse wird nach Art. 101 Bst. c. TschV eine bestimmte Anzahl Tiere festgelegt, ab der eine solche Bewilligung erforderlich ist.
Bei Hunden sind dies zwanzig Hunde pro Jahr oder drei Würfe Hundewelpen, bei Katzen zwanzig Katzen oder fünf Würfe.
Die Züchterinnen und Züchter müssen nachweisen können, dass sie ihre Tiere artgerecht halten und alle Anforderungen beim Tierschutz berücksichtigen. Ausserdem muss die Zucht ordnungsgemäss dokumentiert werden. Ausserdem muss der Nachweis einer fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbildung (FBA) erbracht werden.
Die Ausbildung zum gewerbsmässigen Züchter/Züchterin
Die erforderliche Ausbildung wird ebenfalls in der Tierschutzverordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen geregelt. Sie erfordert einen mindestens 40-stündigen Kurs und ein mindestens dreimonatiges Praktikum.
Entsprechende Kurse werden in der ganzen Schweiz angeboten. Der Unterricht erfolgt in der Regel als Blockunterricht über eine Woche.
Allerdings handelt es sich nur um eine kurze Weiterbildung. In der Regel wird diese ergänzend zu einer Grundausbildung als Tierpflegerin/Tierpfleger absolviert. In dieser dreijährigen Ausbildung werden umfassende Kenntnisse in den Bereichen Tierpflege, Tierschutz und auch Tierzucht vermittelt. Sie schliesst mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab.
Tierschutz: Die Tierzucht in der Schweiz
Die Tierzucht wird in der Schweiz derzeit umfassend reformiert. Hintergrund ist die Entwicklung der Strategie Tierzucht 2030 nach dem Bundesamt für Landwirtschaft. Mit dieser will die Regierung dem Strukturwandel in der Landwirtschaft und den technologischen Entwicklungen begegnen. Im Bereich Tierzucht sollen beispielsweise die Nachhaltigkeit und der Tierschutz in Zukunft stärker berücksichtigt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erhaltung der genetischen Rassenvielfalt in der Schweiz. Züchterinnen und Züchter sollen stärker gefördert werden, wenn sie Schweizer Nutztierrassen züchten.
Damit soll die Artenvielfalt gestärkt werden. Ausserdem soll die Strategie 2030 Antworten auf aktuelle Verbraucherthemen und auf die Globalisierung finden. Dies betrifft in erster Linie Nutztierrassen, kann sich aber auch auf Heimtiere auswirken.
Vorsicht vor privaten Tierzuchten
Jeder Tierliebhaber kann selbst dazu beitragen, dass die Tierzucht einen besseren Ruf geniesst. Der Kauf bei ungeschulten Hobbyzüchtern, die häufig bewusst oder unbewusst gegen den Tierschutz verstossen, ist zu vermeiden. Dies gilt vor allem für Käufe im Ausland, wo Heimtiere oft unter schrecklichen Bedingungen vermehrt werden.
Viel besser ist es, Heim- oder auch Nutztiere nur bei anerkannten Züchterinnen und Züchtern zu kaufen. Entsprechende Adressen in der eigenen Region halten die jeweiligen Zuchtverbände bereit.