Berufungsgericht in Pennsylvania schmettert Trumps Klage ab
Ein Bundesberufungsgericht entschied gegen Trumps Wahlbetrug-Klage. Die Ansprüche seien unbegründet, urteilten die drei Richter.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesberufungsgericht in Pennsylvania lehnt Trumps Wahlbetrug-Klage ab.
- Es gäbe keine spezifischen Vorwürfe oder Beweise, urteilten die Richter.
- Trumps Anwälte wollen den Fall nun an den Supreme Court weiterziehen.
US-Präsident Donald Trump forderte vor Gericht, dass das Wahlergebnis in Pennsylvania für ungültig erklärt werde. Nun hat das Bundesberufungsgerichts des Bundesstaates seine Klage abgelehnt, wie US-amerikanische Medien berichten. Die Ansprüche seien unbegründet, urteilten die drei Richter.
Eine Wahl als unfair zu bezeichnen, bedeutet nicht, dass sie auch unfair sei, so die Richter. «Anklagen erfordern spezifische Vorwürfe und dann Beweise. Wir haben hier weder das eine noch das andere», heisst es laut CNN in der Stellungnahme. Geschrieben hatte dies Stephanos Bibas, ein Richter, der von Trump selber nominiert worden war.
Trump-Team kündigt Gang vor Supreme Court an
Jenna Ellis, eine Anwältin von Trumps Kampagne, sagte auf Twitter nach dem Urteil: «Die aktivistische Justizmaschinerie in Pennsylvania vertuscht weiterhin die Anschuldigungen des massiven Betrugs.» Sie kündigte an, den Fall vor den Obersten Gerichtshof zu bringen.
.@RudyGiuliani and me on Third Circuit’s opinion:
— Jenna Ellis 🐊 (@realJennaEllis) November 27, 2020
The activist judicial machinery in Pennsylvania continues to cover up the allegations of massive fraud.
We are very thankful to have had the opportunity to present proof and the facts to the PA state legislature.
On to SCOTUS!
Trumps Kampagnenteam hatte am vergangenen Wochenende gegen ein vernichtendes Urteil des Bezirksgerichts Berufung eingelegt. Richter Matthew Brann hatte die Klage mit der Begründung abgelehnt, sie könne nicht geändert und neu eingereicht werden.
«Wir loben das Bezirksgericht für seine schnelle, faire und geduldige Handhabung dieses anspruchsvollen Rechtsstreits», schrieb das Richtergremium des Berufungsgerichts.