Nach der Veröffentlichung weiterer Anklagepunkte in der Dokumentenaffäre hat Donald Trump beantragt, zur Verlesung der weiteren Vorwürfe nicht anwesend zu sein.
Anklage gegen Trump
Trump musste in den letzten Monaten schon einige Male vor Gericht antraben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Donald Trump möchte bei der Verhandlung um die Aktenaffäre nicht anwesend sein.
  • Ihm wurde die gesetzeswidrige Aufbewahrung höchst sensibler Dokumente vorgeworfen.
  • Ausserdem will der Ex-Präsident auf «nicht schuldig» plädieren.
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Das geht aus einem am Freitag (Ortszeit) veröffentlichten Gerichtsdokument hervor. Darin macht Trump zudem deutlich, dass er auch mit Blick auf die neuen Vorwürfe auf «nicht schuldig» plädiert. Das zuständige Bundesgericht muss seinem Antrag, dem Gericht fernzubleiben, zustimmen. Weil Trump zur Verlesung der ursprünglichen Anklageschrift schon persönlich vor Gericht erschienen ist, hat er das Recht, einen solchen Antrag zu stellen.

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Ihm wurde die gesetzeswidrige Aufbewahrung höchst sensibler Informationen aus seiner Zeit als Präsident (2017 bis 2021) vorgeworfen. Dem 77-Jährigen und seinem Assistenten Walt Nauta wurden auch die Verschwörung zur Behinderung der Ermittlungen zur Last gelegt. Beide plädierten auf «nicht schuldig». Trump erschien dazu Mitte Juni vor dem Gericht in Miami.

Ein dritter Angeklagter soll Beweise vertuscht haben

In der vergangenen Woche wurde die ursprüngliche Anklageschrift dann um weitere Vorwürfe erweitert. Trump soll demnach auch versucht haben, mithilfe von Mitarbeitern Material aus Überwachungskameras in Mar-a-Lago verschwinden zu lassen. Neben Trump und Nauta gibt es nun noch einen dritten Angeklagten, Carlos De Oliveira, einen weiteren Mitarbeiter des Ex-Präsidenten.

Die drei hätten versucht, potenzielle Beweise zu «verändern, zerstören, verschandeln und zu verstecken». Sondermittler Jack Smith leitet die Untersuchungen.

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