Elvis Presleys Graceland: Richter verschiebt Zwangsversteigerung
Einen Tag vor der Versteigerung von Elvis Graceland ist es dessen Enkelin gelungen, die Auktion gerichtlich aussetzen zu lassen. Ein Sieg ist das noch nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Donnerstag sollte das einstige Elvis-Anwesen Graceland zwangsversteigert werden.
- Presleys Enkelin gelang es nun, den Verkauf mit einer einstweiligen Verfügung zu stoppen.
- Im Hintergrund schwelen schwere Betrugsvorwürfe.
Kaum ein Begriff wird so sehr mit Elvis Presley (†42) verbunden, wie der Name seines Anwesens Graceland in Memphis, Tennessee. Hier lebte der King of Rock'n'Roll von 1957 bis zu seinem Tod im Jahr 1977. Am morgigen Donnerstag hätte das Gelände, das heute als Erinnerungsort und Museum dient, unter der Hammer kommen sollen.
Aus der angesetzten Zwangsversteigerung des rund sechs Hektar umfassenden Anwesens wird nun zumindest vorerst nichts. Wie unter anderem «Rolling Stone» unter Berufung auf «ABC 24» berichtet, sei der Verkauf kurzfristig unterbunden worden. Ein Gericht in Memphis habe dem Einspruch von Presleys Enkelin, Schauspielerin Riley Keough, recht gegeben.
Betrugsvorwürfe gegen Gläubiger
Keough hatte Anfang des Monats eine Unterlassungsverfügung eingereicht, als die geplante Zwangsversteigerung bekannt geworden war. Ein Gläubiger hatte erklärt, dass Keoughs Mutter, Lisa Marie Presley (†54), das Anwesen als Sicherheit für ein Millionendarlehen hinterlegt habe. Die zur Verfügung gestellten 3,8 Millionen Dollar (rund 3,5 Millionen Franken) seien nicht zurückgezahlt worden.
Keough ist Erbin des Anwesens und widerspricht dieser Darstellung. Ihr zufolge gebe es keine derartigen Ansprüche, ihre Mutter habe sich nie Geld von der Investmentfirma geliehen. Vielmehr handele es sich bei dem Vorgehen des vermeintlichen Gläubigers um Betrug. Das ganze Unternehmen sei laut Klage lediglich zu dem Zweck erschaffen worden, «den Trust, dem Graceland gehört, zu betrügen.»
Elvis Graceland gerettet?
Mit Blick auf die heutige gerichtliche Entscheidung erklärte Elvis Presley Enterprises, die Graceland verwaltet, gegenüber «Rolling Stone»: «Wie das Gericht klargestellt hat, waren die Forderungen unberechtigt. Es wird keine Zwangsvollstreckung geben. Graceland wird weiterhin so betrieben wie in den letzten 42 Jahren.»
Is Elvis Presley your favorite Solo Artist? pic.twitter.com/xjDXK4EX31
— VINTAGE ROCK N’ ROLL 🎸 (@RockNRoLL_85) May 20, 2024
Sicher ist dies derweil nicht. Auch wenn die einstweilige Verfügung die Zwangsversteigerung am Donnerstag unterbunden hat, ist die Sache nicht endgültig geklärt. Nun ist der angebliche Gläubiger am Zug und muss sich zu den erhobenen Betrugsvorwürfen positionieren.