Juan Guaidó stützt sich auf Venezuelas Verfassung bei Machtanspruch
Der Präsident des entmachteten Parlaments von Venezuela, Juan Guaidó, hatte sich zum Staatschef erklärt. Er stützt sich auf die Verfassung des Landes.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Parlamentspräsident Juan Guaidó erklärte sich diese Woche zum Staatschef.
- Beim Machtanspruch beruft er sich auf Artikel 233 der venezolanischen Verfassung.
Venezuelas Parlamentschef Juan Guaidó, der sich am Mittwoch als Übergangspräsident hatte vereidigen lassen, stützt seinen Machtanspruch auf Artikel 233 der Verfassung des Landes. Dieser schreibt vor, dass der Vorsitzende der Nationalversammlung vorübergehend das Amt des Staatschefs übernimmt, wenn es keinen rechtmässigen Präsidenten gibt.
Voraussetzung ist, dass die Nationalversammlung das Amt des Präsidenten für vakant erklärt. Dies hatte das – von der Opposition dominierte – Parlament am 7. Januar 2017 getan und am 21. August 2018 bestätigt.
Wiederwahl undemokratisch?
Zur Begründung hiess es damals unter anderem, die Wiederwahl von Staatschef Nicolás Maduro im Mai 2018 sei undemokratisch gewesen. De facto sei zudem die Verfassung ausser Kraft gesetzt worden. Laut Artikel 233 müssen nun binnen 30 Tagen Neuwahlen stattfinden.
Den Eid auf die Verfassung als Interimspräsident hatte Guaidó am 23. Januar vor Tausenden Menschen auf einem Platz im Stadtteil Chacao in Caracas geschworen. Anwesend war auch das Präsidium der Nationalversammlung.
Kampf für Frieden?
Dies sollte die Legitimität der Zeremonie unterstreichen, zumal die Menschenmenge als eine Art Volksrat gesehen wurde. Knapp zwei Wochen zuvor, am 10. Januar, hatte Maduro seine zweite Amtszeit angetreten.
Guaidó beruft sich zudem auf Artikel 333, der jeden Venezolaner verpflichtet, sich für die Achtung der Verfassung einzusetzen, sowie auf Artikel 350. Darin heisst es: «Getreu seiner republikanischen Tradition, seines Kampfes für die Unabhängigkeit, den Frieden und die Freiheit wird das Volk Venezuelas jedes Regime, Gesetz oder Autorität missbilligen, welches den Werten, Prinzipien und demokratischen Garantien entgegensteht oder die Menschenrechte missachtet.»