Ex-US-Präsident Trump soll sich im Bundesstaat Georgia wegen versuchten Wahlbetrugs verantworten. Das Gericht wies nun einige der Vorwürfe als ungültig zurück.
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Donald Trump bei einem Auftritt im US-Bundesstaat Georgia am 9. März 2024. - keystone

Im Verfahren gegen Ex-Präsident Donald Trump und weitere Angeklagte im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug im US-Bundesstaat Georgia hat der zuständige Richter einen Teil der Vorwürfe für ungültig erklärt.

Vorwürfe können erneut eingebracht werden

Konkret handelt es sich um den Straftatbestand in insgesamt sechs Fällen, Beamte zur Verletzung ihres Amtseids aufgefordert zu haben, wie US-Medien am Mittwoch übereinstimmend unter Berufung auf Gerichtsdokumente berichteten. Richter Scott McAfee liess es der Staatsanwaltschaft aber offen, die Vorwürfe mit einer neuen Argumentation wieder einzubringen.

Drei dieser Fälle betreffen Trump direkt, der sich wegen etwa einem Dutzend Anklagepunkten in mehreren Fällen vor dem Gericht in Georgia verantworten muss. Neben dem Republikaner waren im vergangenen August 18 weitere Personen wegen ihrer Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren.

Einige der Angeklagten sind bereits Vereinbarungen mit der Staatsanwaltschaft eingegangen und haben sich schuldig bekannt.

Staatsanwältin unter Druck

McAfees Entscheidung bringt die Anklage zwar nicht zu Fall, es ist aber ein Rückschlag für die zuständige Staatsanwältin Fani Willis, die zuletzt vor allem selbst im Fokus stand. Bei einem spannungsgeladenen, live im Fernsehen übertragenen Gerichtstermin musste sich die Anklägerin gegen Vorwürfe der Gegenseite verteidigen, wegen einer romantischen Beziehung mit einem Kollegen in einen Interessenkonflikt geraten zu sein.

Ob Willis deshalb von dem Fall abgezogen wird, entscheidet McAfee voraussichtlich noch in dieser Woche. Sollte er sie tatsächlich disqualifizieren, stünde der Prozess auf der Kippe. Willis' Nachfolger oder Nachfolgerin könnte darüber entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt wird.

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