Emoji wird Kanadier 55'000 Franken teuer
Ein kanadisches Gericht hat entschieden, dass ein Emoji als Unterschrift gelten kann. Nun muss ein Landwirt seinem Geschäftspartner rund 55'000 Franken zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Emoji gilt als ungewöhnliche Zustimmung, Schadensersatzforderung akzeptiert.
- Verbindlicher Vertrag: Farmer versäumt Flachslieferung, Preise steigen.
Ein kanadischer Landwirt muss überraschend 55'000 Franken zahlen. Auf einen Vertrag hatte der lediglich mit einem Daumen nach oben Emoji reagiert. Ein Gericht hat nun entschieden, dass dies mit einer Unterschrift gleichzusetzen sei und verurteilt den Farmer zu einer satten Strafe.
Die Urteilsbegründung sagt aus, dass das Kandidier zur späteren Lieferung von Flachs verpflichtet gewesen sei. Dies berichtete am Freitag zunächst das kanadische Fernsehen CBC. Der Landwirt ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Da zu einem späteren Zeitpunkt die Preise für Flachs gestiegen sind, muss der Farmer dem Käufer die Differenz zahlen.
Emoji sorgt für teures Missverständnis
Der Einkäufer der Firma South West Terminal hatte im März 2021 Textnachrichten an mehrere Bauern geschickt. Darin bot er an, im Herbst 86 Tonnen Flachs zu rund 11,40 Franken pro Bushel (rund 25 Kilogramm) zu kaufen. Der Landwirt aus Swift Current in der Provinz Saskatchewan nahm erfolgreich Kontakt auf. Der Einkäufer sagte am Telefon zu, einen Vertrag per Textnachricht zu schicken.
Wenig später tat er dies, verbunden mit der Bitte an den Lieferanten, den Vertrag zu bestätigen. Der Bauer schickte das «Daumen hoch»-Emoji, will aber damit keine digitale Unterschrift vorgenommen haben.
Es habe sich laut seiner Aussage nur um die Zusage gehandelt, sich zu einem späteren Zeitpunkt der Sache zu widmen. Im Herbst blieb dann die Lieferung aus und die Preise waren gestiegen.
Emoji als «ungewöhnliche Zustimmung»
Wegen der höheren Preise sei dem Käufer ein Schaden entstanden, urteilte das Gericht. Die rund 55'000 Franken entsprächen der Differenz zwischen dem Preis im Februar und dem Marktpreis zum vereinbarten Lieferdatum.
Der Richter argumentierte, dass es sich bei dem Emoji zwar um eine ungewöhnliche Form der Unterschrift handele. Dennoch könnten solche Arten der Zustimmung heutzutage durchaus auf diese Weise vorgenommen werden.