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Muss Facebook nach Patent-Urteil Apps ändern?

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Deutschland,

Einige Funktionen der Apps von Facebook verletzen dem Münchner Landgericht zufolge Patente des Smartphone-Pioniers Blackberry.

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Der Facebook-Schriftzug am New Yorker Times Square. Foto: Richard Drew/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Einige Funktionen des Facebook-Apps verletzen das Patent von Blackberry.
  • Dies entschied das Landgericht in München.
  • Nun könnte es sein, dass Facebook die Funktionen all seiner Apps anpassen muss.

Betroffen von den Anpassungen wären die Apps der Chatdienste WhatsApp und Messenger sowie der Fotoplattform Instagram. Facebook müsste die Funktionen anpassen, um sie in Deutschland weiter anbieten zu können.

Ein Facebook-Sprecher sagte, das Unternehmen halte bereits entsprechende Software-Updates bereit. Ausserdem fechte man die Gültigkeit der Blackberry-Patente vor dem Bundespatentgericht an.

Blackberry muss Sicherheitsleistung hinterlegen

Blackberry kann die Entscheidung des Landgerichts vorläufig vollstrecken lassen, wenn die Firma eine Sicherheitsleistung hinterlegt. Das ist eine übliche Vorgehensweise bei Patentverfahren, um den Schaden des beklagten Unternehmens auszugleichen. Es bedeutet eine Vorsichtsmassnahme, wenn es am Ende doch Recht bekommen sollte.

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Für die Vollstreckung des Urteils gegen Facebook muss Blackberry dem Landgericht eine Sicherheitsleistung zahlen. - keystone

Blackberry war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Es gibt auch keine Informationen dazu, ob die Entscheidung vollstreckt werden soll. Von dem Fall hatte zunächst die «Süddeutsche Zeitung» am Freitag berichtet. Das Verfahren in München spiegelt einen Patentstreit zwischen Blackberry und Facebook in den USA.

Facebook prüft Berufung

Auch im Verfahren in Deutschland seien nur «einige wenige spezifische Funktionen» der Apps betroffen, betonte Facebook. Das Online-Netzwerk prüfe eine Berufung.

«Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten, soweit sie die klagegegenständlichen Patente nutzen.» Dies sagte eine Sprecherin des Gerichts der «Süddeutschen Zeitung».

Gelegenheit zur finanziellen Aufbesserung

Facebook könne dem Angebot nachkommen, indem es Apps «überhaupt nicht mehr anbietet und liefert oder diese vorher so modifiziert, dass die konkret angegriffene Funktionalität abgeändert wird».

Blackberry war ein Vorreiter in den frühen Jahren des Smartphone-Marktes. Es verlor aber den Anschluss, als Touchscreen-Geräte wie Apples iPhone und Telefone mit dem Google-System Android populär wurden. So sieht es in seinem über Jahrzehnte angesammelten Patent-Portfolio eine Gelegenheit, den Kassenstand aufzubessern. So verklagte Blackberry neben Facebook auch die Macher der populären Foto-App Snapchat.

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