Dem Rechtsextremisten, der im März 2019 in Christchurch 51 Menschen tötete, droht eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung.
Christchurch
Die Al-Nur-Moschee in Christchurch. Am 15. März 2019 hatte der Attentäter in zwei Moscheen 51 Menschen getötet und Dutzende weitere verletzt. - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Montag wurden mehr als 80 Überlebende oder Angehörige vor dem Richter angehört.
  • Der Angeklagte habe bei den Aussagen nicht wirklich reagiert, nur manchmal leicht gelacht.
  • Ihm droht ein Strafmass, dass es in Neuseeland noch nicht gegeben hat.
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Am Mittwoch ist die Anhörung von Überlebenden und Angehörigen der Anschläge auf zwei Moscheen im neuseeländischen Christchurch fortgesetzt worden. Mit zahlreichen emotionalen und teils wütenden Wortmeldungen haben sich die Menschen für die Opfer eingesetzt.

Am letzten Tag der Anhörung liess der Richter Cameron Mander weitere Erklärungen von Hinterbliebenen zu. So könnte sich die für Donnerstag geplante Urteilsverkündung verzögern. Insgesamt haben damit seit Montag mehr als 80 Menschen an den Richter und den angeklagten Attentäter gewandt.

Attentäter sei ein Feigling und Verlierer

Mehrere beschimpften Brenton Tarrant als «Verlierer» und «Feigling», der sich hinter seinen Waffen versteckt habe. «Du bist schwach, ein Schaf in einem Wolfspelz.» Das sagte Ahad Nabi, dessen Vater bei den Anschlägen starb, und schaute dem Täter dabei direkt ins Gesicht.

Einige hatten Fotos ihrer getöteten Angehörigen dabei. Der Angeklagte zeigte die meiste Zeit keine sichtbare Regung, jedoch sagten Beobachter, er habe bei einzelnen Wortmeldungen kurz gelacht.

christchurch attentäter
Der Christchurch Attentäter zeigt sich während dem Prozess ungerührt. - dpa

Der 29-jährige Rechtsextremist aus Australien hatte im 15. März 2019 zwei Moscheen überfallen und 51 Gläubige getötet – 50 weitere wurden verletzt. Die Tat übertrug er per Helmkamera im Internet. Im März hatte er sich schuldig bekannt, so dass ein Prozess entfiel.

Lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung

Die Staatsanwaltschaft wird nun voraussichtlich am Donnerstag eine Stellungnahme für das Urteil beim Richter einreichen. Auch der Angeklagte hat die Möglichkeit, sich zu äussern. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung, dieses Strafmass hat es in Neuseeland noch nicht gegeben. Das Massaker gilt als das verheerendste Gewaltverbrechen in der jüngeren Geschichte des Pazifikstaates.

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