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Südafrika: Haftentlassung Zumas rechtswidrig

Keystone-SDA
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Südafrika,

Der wegen Korruption verurteilte Ex-Präsident von Südafrika, Jacob Zuma, war frühzeitig entlassen worden. Ein Gericht stuft dies nun als rechtswidrig ein.

Jacob Zuma
Jacob Zuma (r.), ehemaliger Präsident von Südafrika, Ende Januar bei einer Anhörung am Obersten Gerichtshof in Pietermaritzburg. - Jerome Delay/AP/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Jacob Zuma war wegen Korruption zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
  • Aus medizinischen Gründen wurde Südafrikas Ex-Präsident jedoch auf Bewährung entlassen.
  • Ein Gericht hat die Haftentlassung nun als rechtswidrig eingestuft.

Die Haftentlassung aus medizinischen Gründen des früheren südafrikanischen Präsidenten Jacob Zuma war rechtswidrig. Das entschied das Oberste Berufungsgericht am Montag. Zuma solle ins Gefängnis zurückkehren, hiess es in dem Urteil.

Es sei nun die Entscheidung der Gefängnisbehörden, ob die Zeit, die der 80-Jährige auf Bewährung ausserhalb des Gefängnisses verbracht habe, als Teil seiner 15-monatigen Haftstrafe angerechnet werde.

Zuma war im September 2021 aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit auf Bewährung freigekommen. Zwei Monate zuvor war er wegen Missachtung der Justiz zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.

25 Jahre Haft drohen

Ein untergeordnetes Gericht hatte Zumas Haftentlassung bereits Ende 2021 als rechtswidrig erklärt. Dagegen hatte der ehemalige Präsident Berufung eingelegt, die nun vom Obersten Berufungsgericht abgelehnt wurde. Zuma kann das Urteil allerdings noch beim Verfassungsgericht, der höchsten Instanz des Landes, anfechten.

Jacob Zuma
Jacob Zuma sollte für 15 Monate ins Gefängnis (Archivbild). - dpa-infocom GmbH

Anfang 2023 steht Zuma ein weiterer, wesentlich grösserer Prozess bevor: Zuma werden Korruption, Geldwäsche und Betrug im Zusammenhang mit einem Rüstungsgeschäft mit dem französischen Waffenhersteller Thales vor seiner Amtszeit als Präsident vorgeworfen.

Ihm drohen bis zu 25 Jahre Haft. Er selbst bestreitet die Vorwürfe. Das Verfahren ist bereits vielfach verschoben worden und nun für den 30. Januar angesetzt.

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