Verfassungsgericht: Thailands Regierungschef darf im Amt bleiben
Vor fünf Wochen wurde der thailändische Ministerpräsident von seinem Amt suspendiert. Nun ist klar: Er darf im Amt bleiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Jetzt ist es offiziell: Thailands Ministerpräsident darf in seinem Amt bleiben.
- Über den Zeitpunkt seines offiziellen Amtseintritts herrschte zuvor Uneinigkeit.
- Je nach Gesichtspunkt hätte der Ministerpräsident seine Amtszeit bereits überschritten.
Der vor fünf Wochen von seinem Amt suspendierte thailändische Ministerpräsident Prayut Chan-o-cha darf weiter Regierungschef bleiben. Dies entschied das Verfassungsgericht des südostasiatischen Landes am Freitag in einem mit Spannung erwarteten Urteil zur Amtszeitenregelung.
Aktivistengruppen kündigten Demonstrationen als Reaktion auf das Urteil an.
Prayut war Ende August suspendiert worden, nachdem das Gericht einem Antrag der Opposition stattgegeben hatte. Diese argumentierte, der seit 2014 regierende Prayut habe das Ende seiner Amtszeit bereits erreicht. Diese ist laut Verfassung auf acht Jahre begrenzt.
Amtszeit gilt erst seit Inkrafttreten neuer Verfassung
Der damalige Armeechef hatte im August 2014 nach einem Militärputsch den Chefposten übernommen.
Das neunköpfige Gremium des Gerichts entschied nun aber, dass Prayuts Amtszeit erst seit Inkrafttreten der neuen Verfassung im April 2017 gezählt wird. Seit August hatte Vize-Premier Prawit Wongsuwan vorübergehend die Amtsgeschäfte geführt.
Am Gericht herrschten seit dem frühen Morgen strengste Sicherheitsvorkehrungen. Hunderte Polizisten waren im Einsatz.
Die nächste Parlamentswahl ist für den 7. Mai 2023 angesetzt. Sollte Prayut wiedergewählt werden, würde seine Amtszeit aber dem Urteil zufolge nach zwei Jahren enden.