Gericht revidiert: Supermarkt-Mitarbeiter isst Krokette – entlassen
Ein spanisches Gericht hat entschieden, dass ein Supermarkt einen Mitarbeiter zu Unrecht entlassen hat. Er hatte nach Ladenschluss eine Krokette gegessen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mitarbeiter wurde 2023 entlassen, weil er eine weggeworfene Krokette gegessen hatte.
- Das Gericht urteilte, dass die Entlassung unrechtmässig war.
- Der Supermarkt muss dem Mitarbeiter Entschädigung zahlen und ihn wieder einstellen.
Ein spanisches Gericht hat entschieden, dass ein Supermarktmitarbeiter unrechtmässig entlassen wurde, weil er eine Krokette gegessen hatte. Der Vorfall ereignete sich im Juli 2023. Der Arbeiter nahm eine Krokette aus einem Abfallwagen, die nach Ladenschluss weggeworfen werden sollte. «Apnews» berichtet darüber.
Das Oberste Gericht von Kastilien-La Mancha wies die Berufung der Supermarktkette Mercadona zurück. Der Mitarbeiter hatte den Snack konsumiert, nachdem das Geschäft geschlossen war, und wurde dafür entlassen. Die Unternehmenspolitik verbietet den Verzehr von Lebensmitteln ohne vorherige Bezahlung.
Gerichtsurteil und Begründung
In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass es gängige Praxis sei, dass Mitarbeiter «verzehrfertige» Lebensmittel konsumieren. Die eigentlich für den Müll bestimmt sind. Der Richter betonte, dass der Arbeitnehmer nur eine Krokette gegessen habe, die am nächsten Tag nicht mehr hätte verkauft werden können.
Das Gericht entschied, dass die Entlassung des Mitarbeiters nicht gerechtfertigt war und er wieder eingestellt werden müsse.
Das Gericht ordnete zudem an, dass Mercadona dem Arbeiter 39'700 Euro (rund 37'000 Franken) an entgangenen Löhnen zahlen muss. Darüber hinaus muss das Unternehmen auch 600 Euro (rund 560 Franken) für Anwaltskosten übernehmen.
Reaktionen des Unternehmens
Mercadona reagierte bisher nicht auf Anfragen bezüglich des Urteils. Das Unternehmen hatte zuvor argumentiert, dass der Verzehr der Krokette ein schweres Vergehen darstelle und die Entlassung gerechtfertigt sei. In den Gerichtsdokumenten wurde festgehalten, dass das Verhalten des Arbeitnehmers keine schwerwiegende Verfehlung darstellt.