Datendiebe: Facebook-Nutzer können auf Schadenersatz hoffen
Nach einem Datendiebstahl bei Facebook können viele Betroffene auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte in einer vorläufigen Einschätzung deutlich, dass schon der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten dafür ausreichen könnte. Dieser müsse nachgewiesen werden, nicht aber etwaige immaterielle Schäden wie besondere Befürchtungen oder Ängste.
Dies sagte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, in Karlsruhe. Sein Urteil will der BGH aber erst später sprechen. Es ist entscheidend für zahlreiche andere Verfahren an deutschen Gerichten.
533 Millionen Nutzerinnen und Nutzer betroffen
Hintergrund ist ein Datenschutzvorfall. Im April 2021 hatten Unbekannte Daten von rund 533 Millionen Nutzerinnen und Nutzern aus 106 Ländern öffentlich im Internet verbreitet, die sie abgegriffen hatten, indem sie eine Funktion zur Freunde-Suche in dem sozialen Netzwerk ausnutzten. Hiergegen hagelte es Klagen, die bisher an Landes- und Oberlandesgerichten zum Grossteil keinen Erfolg hatten.
Eine höchstrichterliche Klärung steht aber noch aus. Der Facebook-Konzern Meta ist überzeugt, die Klagen seien unbegründet. «Bei diesem Vorfall wurden keine Facebook-Systeme gehackt und es gab keinen Datenschutzverstoss.» Dies betonte Rechtsanwalt Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields nach der Verhandlung.