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Microsoft 365 bringt Tool für Arbeiternehmer-Überwachung

Dayan Pfammatter
Dayan Pfammatter

USA,

In Zeiten von Homeoffice kann es für Arbeitgeber schwierig sein, den Überblick über Mitarbeiter zu behalten. Microsoft 365 will hier Abhilfe schaffen.

Microsoft 365 zero day
Microsoft Office 365 soll sich stärker im Privatleben der Kunden etablieren. - Microsoft

Das Wichtigste in Kürze

  • Microsoft lanciert eine neue Funktion für Business-Anwender ihrer Office-Suite.
  • Mit dem zu Microsoft-365-Tool kann die Arbeit von Mitarbeitern genau analysiert werden.
  • Das neue Feature zur Überwachung stösst jedoch nicht nur auf positives Feedback.

Momentan müssen oder wollen immer mehr Büro-Angestellte aufs Homeoffice setzen. Da kann für Arbeitgeber schnell mal die Übersicht über die eigene Belegschaft verloren gehen. Dieses Problem ist auch Microsoft bewusst, weshalb das Unternehmen ein neues Feature lanciert. Mit den neuen «Workplace Analytics» kann das Arbeitsverhalten des Teams genau beobachtet und analysiert werden.

In der in Microsoft 365 verfügbaren Analyse werden die «Employee Experience» und die «Technology Experience» ausgewertet. Mit ersterer kann beobachtet werden, wie sich die Mitarbeiter genau verhalten. Also ob beispielsweise Dokumente über die Firmeneigene Cloud mit externen Nutzern geteilt werden. Bei der Technik kann beispielsweise untersucht werden, wie viel Arbeitszeit durch veraltete Hardware verloren geht.

Microsoft 365 zur konstanten Überwachung der Mitarbeiter

Mithilfe besagter Funktionen können anschliessend personalisierte «Productivitiy Scores» erstellt und eingesehen werden. Dabei ist etwa ersichtlich wer an welchen Tagen Nachrichten und Mails verschickt, oder wie viel Zeit in Teams-Videochats verbracht wird. Die ausgegebenen Daten werden allesamt mit Namen Gruppenzugehörigkeiten und Standorte der Mitarbeiter angezeigt. Optional kann die Ausgabe zwar anonymisiert werden, standardmässig passiert das jedoch nicht.

Das Ganze grenzt an starke Überwachung der Mitarbeiter und wird nicht unbedingt gerne gesehen. So meint beispielsweise Bertold Brücher, Rechtsexperte beim Deutschen Gewerkschaftsbund, dass dieses Feature nach deutschem Gesetz rechtswidrig ist. Solche Funktionen verstiessen gegen Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter, bemerkt er gegenüber «c’t».

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