Salt streicht Jungen ohne Ankündigung das unbegrenzte Internet

Elia Del Favero
Elia Del Favero

Renens (VD),

Salt hat ein Jugend-Abo auf Kosten seiner Kunden gekürzt. Telekom-Experte Ralf Beyeler findet auch die ausgebliebene Kommunikation «sehr kundenunfreundlich».

Salt Smartphone
Eine Person bedient in einem Geschäft von Salt ein Smartphone. - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Salt hat das unbegrenzte langsame Internet des «Plus Young»-Abos gestrichen.
  • Im Gegenzug wurde zuvor das Datenvolumen von drei auf fünf Gigabyte erhöht.

Junge Salt-Kunden mit einem sogenannten «Plus Young»-Abo verfügten bis zum März 2019 drei Gigabyte Datenvolumen über ein schnelles 4G-Netz. Ohne Aufpreis oder Abo-Verlängerung erhöhte der Mobilfunkanbieter dieses Volumen auf fünf Gigabyte.

Eine nette Geste, doch die Ernüchterung folgte im Mai: Bis zu diesem Zeitpunkt konnten nach den aufgebrauchten Gigabytes weiterhin unbegrenzt mit langsamem Internet gesurft werden. Diese Option hat Salt ohne Ankündigung oder sonstiger Kommunikation gestrichen.

Datenpaket oder Abo-Upgrade als Ausweg

Der Entscheid wird damit begründet, dass wenige Kunden das Datenvolumen effektiv ausschöpfen. «Deshalb haben wir die Änderung auch nicht aktiv kommuniziert», teilt das Unternehmen aus Renens VD auf Anfrage mit. Salt weist darauf hin, dass der Kundendienst für Fragen kontaktiert werden kann.

Salt Kunde
Ein potenzieller Salt-Kunde schaut sich bei Salt ein Tablet an. - Keystone

Doch wie Nau von einer betroffenen Kundin weiss, führte diese Änderung zu Problemen. Von einem Tag auf dem anderen war das unbegrenzte – langsame – Internet weg. Ein fünf Gigabyte Datenpaket für 29,95 Franken oder ein Abo-Upgrade wäre die Lösung gewesen.

«Sehr kundenunfreundlich»

Telekom-Experte Ralf Beyeler von moneyland.ch findet eine solche Änderung insbesondere ohne Ankündigung «sehr kundenunfreundlich». Dabei werde das Abo erheblich verschlechtert. Beyeler empfiehlt zu überprüfen, «ob der Kunde ohne weitere Gebühren aus dem Vertrag aussteigen kann.»

Dies, weil Salt die Bedingungen wesentlich zu Ungunsten des Kunden verändert hätte. Laut Beyeler können sich Kunden an die Ombudscom wenden, sollte keine Einigung gefunden werden.

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