AfD erwägt Parteiordnungsmassnahme gegen festgenommene Richterin
Nach der Grossrazzia gegen eine mutmassliche terroristische Vereinigung aus der Reichsbürger-Szene erwägt die AfD eine Parteiordnungsmassnahme gegen die festgenommene frühere Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann.
Das Wichtigste in Kürze
- Vorstand beantragt Akteneinsicht bei Generalbundesanwalt.
Der Bundesvorstand der AfD bereite dafür derzeit einen Antrag auf Akteneinsicht beim Generalbundesanwalt vor, sagte ein Parteisprecher der Nachrichtenagentur AFP am Montag in Berlin. Auf dieser Grundlage solle dann eine Entscheidung über eine entsprechende Parteiordnungsmassnahme getroffen werden.
Über den Schritt der AfD hatte zunächst die «Welt» berichtet. Ein Parteisprecher sagte der Zeitung: «Die AfD weist jegliche Versuche, uns in die Nähe einer mutmasslich terroristischen Vereinigung zu rücken, entschieden zurück.»
Malsack-Winkemann gehört den Angaben zufolge als Beisitzerin dem Bundesschiedsgericht der AfD an. Es ist unter anderem für Parteiausschlussverfahren zuständig. Die AfD entfernte die Namen der Beisitzer dem Bericht zufolge am Tag der Razzia von ihrer Homepage. «Die Mitgliedschaft im Bundesschiedsgericht ruht derzeit», sagte der Parteisprecher.
Die Berliner Richterin Malsack-Winkemann war im Zuge der Razzia gegen das mutmassliche Terror-Netzwerk am Mittwoch vergangener Woche festgenommen worden. Gegen sie wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Präsident des Berliner Landgerichts erliess eine Eilverfügung, derzufolge Malsack-Winkemann als Richterin der Zivilkammer ausscheidet, in der sie zuletzt eingesetzt war. Die 58-Jährige sass von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und kehrte nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament in den Justizdienst zurück