Anleihe Programm der EZB ist rechtens
Die EZB geriet in Kritik, weil sie im grossen Stil Staatsanleihen kauft. Der Europäische Gerichtshof bestätigt nun: Das Programm ist rechtens.
Das Wichtigste in Kürze
- Das EU-Gericht entschied, dass die Anleihekäufe der EZB in Ordnung sind.
- Sie verstosse damit nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung.
Die umstrittenen billionenschweren Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) sind nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts rechtens. Die EZB verstosse damit nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung und nicht gegen ihr Mandat, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute Dienstag in Luxemburg.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte den EuGH angerufen und selbst Bedenken geäussert. Die Karlsruher Richter sahen «gewichtige Gründe», dass diese gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstossen. Sie wandten sich daraufhin an das EuGH. Gegen die Käufe hatten unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler, der AfD-Gründer Bernd Lucke und der Berliner Professor Markus Kerber geklagt.
Für die Konjunktur
Die Europäische Zentralbank startete das Programm zum Ankauf von Staatsanleihen von Euroländern im März 2015, um die Konjunktur zu stützen. Die Währungshüter reagierten auf eine niedrige Inflationsrate und die damit verbundene Sorge vor einer Deflation, also vor rückläufigen Preisen. Dies würde die wirtschaftliche Entwicklung hemmen. Insgesamt pumpte die EZB bislang rund 2,5 Billionen Euro (2,8 Billionen Franken) in die Finanzmärkte.
Das Programm zum Ankauf von Staats- und zum Teil auch Unternehmensanleihen soll allerdings Ende dieses Jahres auslaufen. Anfang Oktober reduzierte die Zentralbank den Betrag zum Kauf von Anleihen bereits auf monatlich 15 Milliarden Euro (17 Milliarden Franken). Kurzzeitig waren in den Vorjahren sogar 80 Milliarden Euro (90 Milliarden Franken) im Monat geflossen.