Axel Springer ist mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Der Verlag muss Jörg Kachelmann nun entschädigen.
Axel Springer SE
Firmengebäude der Axel Springer SE in Deutschland. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Springer Verlag ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.
  • Es geht um ein veröffentlichtes Foto, das Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper zeigt.
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Im Rechtsstreit um die Veröffentlichung eines Fotos von Wettermoderator Jörg Kachelmann ist der Medienkonzern Axel Springer mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Strassburger Richter wiesen heute die Beschwerde des Medienunternehmens als unzulässig zurück.

Hintergrund des Verfahrens ist ein Foto, das im Juli 2010 in der «Bild»-Zeitung abgedruckt worden war und das Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper im Gefängnis zeigte. Deutsche Gerichte verboten «Bild» später, das Foto erneut zu veröffentlichen. Zudem musste Springer Jörg Kachelmann einen Teil der Verfahrenskosten erstatten. Laut einer Sprecherin des Strassburger Gerichtshofs handelte es sich um eine Summe im dreistelligen Euro-Bereich. Das Medienunternehmen sieht sein Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt.

Springer muss Schmerzensgeld zahlen

Dem widersprachen die Richter nun. Die deutschen Gerichte hätten das Recht auf freie Meinungsäusserung richtig gegen das Recht Kachelmanns auf Privatsphäre abgewogen. Zwar sei das Foto nicht an sich entwürdigend, aber Jörg Kachelmann habe im Gefängnis nicht damit rechnen können, fotografiert zu werden. Die Strafe sei zudem gering ausgefallen.

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Wegen der Berichterstattung über den Prozess wurde Springer in anderen Verfahren zu Schmerzensgeldzahlungen an Kachelmann in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro verurteilt.

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