Bericht: Haftbefehl für bosnisch-serbische Politik-Spitze
Haftbefehle wurden von der bosnischen Staatsanwaltschaft für die politische Spitze der Republika Srpska (RS) ausgestellt.

Die bosnische Staatsanwaltschaft hat Haftbefehle für die Politik-Spitze des serbischen Landesteils, der Republika Srpska (RS), ausgestellt.
RS-Präsident Milorad Dodik, RS-Ministerpräsident Radovan Viskovic und RS-Parlamentspräsident Nenad Stevandic würden wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten gesucht, berichtete das bosnische Nachrichtenportal «klix.ba» unter Berufung auf Justizkreise.
Die Strafbehörde werfe dem Trio den Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung von Bosnien-Herzegowina vor, heisst es in dem Bericht weiter. Das bosnisch-serbische Parlament hatte zuletzt Gesetze beschlossen, die den bosnischen Gerichten, Staatsanwälten und Bundespolizisten die Amtshoheit im Gebiet der RS entziehen sollen. Auch können demnach Aktivitäten der staatlichen Justizorgane auf dem Gebiet der RS strafrechtlich verfolgt werden.
Dodik, der sich regelmässig mit dem Kremlherrn Wladimir Putin abstimmt, betreibt seit Jahren die Abspaltung der RS vom bosnischen Staat. Er steht hinter den neuesten Justizgesetzen und versah sie mit seiner Gegenzeichnung. Das bosnische Verfassungsgericht erklärte sie umgehend für verfassungswidrig und hob sie auf. Dodik wiederum erklärte, dass die RS die Entscheidungen des Verfassungsgerichts nicht anerkenne.
Unklarheit in Bezug auf mögliche Festnahmen
Dem «klix.ba»-Bericht zufolge habe die Staatsanwaltschaft den drei bosnisch-serbischen Spitzenpolitikern Vorladungen zugestellt, denen diese nicht nachkamen. Sie könnten durch jede Polizeibehörde in Bosnien festgenommen werden.
Wie dies geschehen soll, ist jedoch unklar. Die Polizeiorgane der RS stehen unter der Kontrolle der RS-Regierung und würden die Festnahmen nicht vornehmen. Beamte der Bundespolizei Sipa würden wiederum bei Amtshandlungen auf dem Gebiet der RS in möglicherweise bewaffnete Konflikte verwickelt. Die Befehlsgewalt über die Grenzpolizei und die Luftraumüberwachung üben wiederum Organe des bosnischen Staates aus.
Bosnien-Herzegowina, eine ehemalige jugoslawische Teilrepublik, wurde nach dem blutigen Krieg von 1992 bis 1995 durch das Friedensabkommen von Dayton als Staat wiederhergestellt. Die beiden Landesteile, die Republika Srpska (RS) und die bosnisch-kroatische Föderation (FBiH), verfügen seitdem über weitreichende Autonomierechte.