Betreiber des AKW Fessenheim (F) wegen Leck in Leitung verurteilt
Das Wichtigste in Kürze
- Der Betreiber des französischen Meilers Fessenheim muss 8000 Franken Strafe zahlen.
- Umweltverbände haben das Verfahren nach einem Zwischenfall angezettelt.
Wegen des mangelhaften Umgangs mit einer Panne im französischen Atomkraftwerk Fessenheim im Jahr 2015 ist der französische Kraftwerksbetreiber EDF von einem Berufungsgericht verurteilt worden. Das Gericht im elsässischen Colmar (FR) bestätigte heute Mittwoch ein früheres Urteil in dem Fall. EDF muss demnach knapp 8000 Franken Strafe zahlen.
In dem Prozess ging es um ein Leck in einer Leitung mit nicht-radioaktivem Wasser, das am 28. Februar 2015 einen Notstopp von Reaktor 1 des Kraftwerks im Elsass ausgelöst hatte. Durch die undichte Stelle gelangten innerhalb von zwei Stunden 100 Kubikmeter Wasser in den Maschinenraum, wie aus dem Urteil hervorgeht.
Keine Auswirkungen durch Zwischenfall
Dadurch seien wichtige Geräte ausgefallen. EDF versicherte damals, dieser Zwischenfall habe keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit der Einrichtung, des Personals oder die Umwelt.
Das Leck wurde repariert. Doch wenige Tage später trat laut dem Gerichtsdokument nur einen Meter entfernt ein neues Leck auf; wieder strömte Wasser in den Maschinenraum. EDF habe die Gründe für die erste Panne nicht ausreichend ermittelt und habe dem erneuten Leck nicht vorgebeugt, heisst es in dem nun bestätigten Urteil.
Kritiker sehen Sicherheitsrisiko
Das Verfahren angestossen hatten mehrere Umweltorganisationen, denen EDF nun zusätzlich eine Entschädigung zahlen muss. Innerhalb von fünf Tagen kann das Urteil jedoch erneut angefochten werden.
Das AKW Fessenheim in unmittelbarer Nähe zur deutschen und nahe zur Schweizer Grenze ist das älteste noch laufende Kernkraftwerk Frankreichs. Kritikern gilt es schon seit Jahrzehnten als Sicherheitsrisiko. Die französische Regierung hat sich zur Abschaltung des Kraftwerks bis 2022 bekannt. Ein Schliessungstermin steht allerdings noch nicht fest.