Bischöfe gegen höhere Schmerzensgelder für Missbrauchsopfer
Trotz Kritik von Missbrauchsopfern hält die katholische Deutsche Bischofskonferenz an ihrer Praxis zur finanziellen Entschädigung bei Fällen sexuellen Missbrauchs fest.
Das Wichtigste in Kürze
- Vollversammlung ohne Debatte über Kardinal Woelki beendet.
Die Bischöfe wollten sich weiter an den Schmerzensgeldzahlungen staatlicher Gerichte orientieren, sagte der Vorsitzende Georg Bätzing am Donnerstag zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Fulda.
Am Rande der Bischofskonferenz hatte es Proteste gegen die Entschädigungspraxis in Deutschland gegeben, die maximal 50.000 Euro an Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer vorsieht. Bätzing räumte ein: «Das Thema Missbrauch lässt uns nicht los - es wird uns auch lange nicht loslassen.» Die katholische Kirche könne angesichts dieses dunklen Kapitels nicht zur Tagesordnung übergehen, das Thema bleibe prioritär auf der Tagesordnung.
Der Limburger Bischof äusserte ausserdem sein Bedauern, dass Betroffene durch das Wiederaufgreifen ihrer Verfahren und lange Bearbeitungszeiten Retraumatisierungen erlitten. Dies sei schmerzlich.
Kein Thema war laut Bätzing auf der von Montag bis Donnerstag andauernden Vollversammlung die Situation im Erzbistum Köln. Dort wird noch immer auf eine Entscheidung von Papst Franziskus zur Zukunft von Kardinal Rainer Maria Woelki gewartet.
Bätzing sagte: «Köln war in der Tat kein Thema in der Bischofskonferenz - aus dem schlichten Grund heraus, weil es keine Nachricht gibt.» Es gebe viele Gerüchte, wie es mit Erzbischof Woelki weitergehe, die höre er auch. Er kenne aber keine Entscheidung, die werde in Rom getroffen.
Als konkrete Entscheidung bei der weiteren Aufarbeitung des Missbrauchskandals beschlossen die Bischöfe eine Standardisierung der Personalakten. Das diözesane Gesetz soll möglichst wortidentisch zum 1. Januar 2022 in allen Diözesen in Kraft treten. Missbrauchsbeschuldigungen sollen damit künftig in allen Diözesen verbindlich, einheitlich und transparent dokumentiert werden können.
Geregelt ist darüber hinaus eine Übermittlung aller personalaktenrelevanten Dokumente und Vorgänge bei Tätigkeiten von Klerikern ausserhalb ihrer eigenen Diözesen. Den zuständigen Aufarbeitungskommissionen sollen gesetzlich festgelegte Auskunfts- und Einsichtsmöglichkeiten in die Personalakten gewährt werden.
Bätzing sagte, es habe eine sehr mangelhafte Führung der Personalakten gegeben. Dies habe sich während des Missbrauchsskandals gezeigt.