Brustimplantate Klagen gegen TÜV werden in Frankreich neu verhandelt
Das Wichtigste in Kürze
- Brustimplantathersteller PIP hatte jahrelang ein nicht zugelassenes Silikongel verwendet.
- Der TÜV Rheinland hatte ihre Brustimplantate jedoch zugelassen.
- Jetzt wird der Fall neu aufgerollt.
Im Skandal um minderwertige Brustimplantate werden Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland (D) in Frankreich neu aufgerollt. Das oberste Gericht des Landes hob heute Mittwoch ein Urteil aus Aix-en-Provence (F) auf, das eine Haftung des deutschen Prüfunternehmens 2015 abgelehnt hatte. Die Frage soll nun vor dem Pariser Berufungsgericht neu verhandelt werden, wie das Kassationsgericht heute Mittwoch bekanntgab.
Zahlreiche Frauen hatten das Unternehmen auf Schadenersatz verklagt. Es sieht sich selbst aber als Opfer des Betrugs des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP).
Das französische Unternehmen PIP hatte jahrelang ein nicht zugelassenes Silikongel für Brustimplantate verwendet. Der Skandal war 2010 aufgeflogen, Schätzungen zufolge könnten die reissanfälligen Silikonkissen weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein. Der TÜV hatte Unterlagen zur Konzeption der Implantate und die Qualitätssicherung überprüft – auf dieser Basis erhielt das Unternehmen das europäische CE-Siegel.