Christian B. vor Gericht: Verteidigung bezweifelt Zeugenaussage
Der Deutsche Christian B. muss sich wegen Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Die Verteidigung bezweifelt die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen.
Im deutschen Vergewaltigungsprozess gegen den im Fall Maddie mordverdächtigen Christian B. will die Verteidigung die Glaubwürdigkeit des bisher zentralen Zeugen erschüttern.
Anwalt Friedrich Fülscher beantragte am Mittwoch im Landgericht Braunschweig, weitere Personen zu vernehmen. Mit deren Aussagen werde sich belegen lassen, dass der Mann lüge, sagte Fülscher. Der 53-Jährige, der als Hauptbelastungszeuge in dem Verfahren gilt, hatte ausgesagt, auf zwei Videos mit Vergewaltigungsszenen den angeklagten Christian B. erkannt zu haben.
Fall Maddie nicht Teil des Prozesses
Dem 47-jährigen Christian B. werden in dem Braunschweiger Prozess drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Portugal vorgeworfen.
Das Verfahren wird von internationalen Medien begleitet, weil der mehrmals vorbestrafte Sexualverbrecher im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Britin Madeleine McCann, genannt Maddie, unter Mordverdacht steht.
Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Zeugin soll Angaben widersprechen
Der Belastungszeuge will zwei der angeklagten Vergewaltigungen auf Videokassetten, die er aus B.s Haus entwendet haben will, gesehen haben. Er berichtete vor Gericht auch, dass er die Aufnahmen mehreren Personen gezeigt habe.
Neben einem weiteren Zeugen, der auch schon vor Gericht gehört wurde, will er die Aufnahmen einer Barbesitzerin in Portugal gezeigt haben. Verteidiger Fülscher kündigte an, dass diese Frau dem vor Gericht vehement widersprechen werde. Sie tat dies bereits in einem Fernsehinterview.
Zudem will Fülscher einen früheren Ermittler in Braunschweig vernehmen lassen, der bestreiten soll, jemals von dem Belastungszeugen kontaktiert worden zu sein. Das Verfahren wird am Freitag, 12. April, fortgesetzt.