Coronavirus: Gelockerte Corona-Regeln für Einreise in Deutschland

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Für die Einreise nach Deutschland muss im Sommer keinen 3G-Nachweis gegen das Coronavirus mehr vorzeigt werden.

In Deutschland ist die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen bis 23. September gesetzlich festgelegt.
In Deutschland ist die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen bis 23. September gesetzlich festgelegt. - Andreas Arnold/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutschland lockert die Corona-Regeln für den Sommer.
  • Bei der Einreise muss kein 3G-Nachweis mehr vorgezeigt werden.
  • Diese Regel gilt aber nur bis Ende August, danach muss der Nachweis wieder gezeigt werden.

Vor der Sommerferienzeit greifen Erleichterungen bei den Corona-Regeln fürs Verreisen ins Ausland: Urlaubsrückkehrer und andere brauchen bei der Einreise nach Deutschland jetzt vorerst keine 3G-Nachweise für Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr.

Angesichts der aktuellen Pandemie-Entwicklung könne die bisherige Nachweispflicht für alle ab zwölf Jahren entfallen, heisst es zur Begründung. Gesetzliche Maskenpflichten in Flugzeugen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln gelten zum Schutz gegen das Coronavirus aber weiterhin. Das geht aus einer geänderten Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums hervor, die heute in Kraft trat und zunächst bis zum 31. August gilt.

Luftfahrtbranche ist erleichtert

Die Luftfahrtbranche begrüsste die Aufhebung der 3G-Vorgaben. In Anbetracht stark rückläufiger Corona-Fallzahlen und eines niedrigen Infektionsrisikos in Flugzeugen sei dies der einzig richtige Schritt. Das erklärte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft.

Zudem seien in fast allen Lebensbereichen 3G-Regelungen seit Wochen ausgelaufen. «Auch deshalb ist es verhältnismässig und angebracht, dass nun bei Flugreisen entsprechend nachgesteuert wird.»

Für Einreisende aus Ländern, in denen neue Varianten des Coronavirus kursieren, bleiben aber auch im Sommer strengere Regeln bestehen. Denn aktuell ist auf der Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) kein Land aufgeführt, das die Bundesregierung als Virusvariantengebiet eingestuft hat.

Sollte das wieder der Fall sein, gilt weiterhin, dass Einreisende von dort in Deutschland direkt in 14-tägige Quarantäne müssen. Das, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Sie müssen zudem Test-Nachweise haben, die stichprobenartig kontrolliert werden sollen. Damit stünden als «Notbremse» weiter angemessene Massnahmen gegen das Coronavirus bereit, erklärte das Gesundheitsministerium.

Coronavirus: 3G-Einreiseregeln erstmal nur «ausgesetzt»

Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte deutlich gemacht, dass die 3G-Einreiseregeln nun bis Ende August «ausgesetzt» würden. Damit sind die grossen Schulferien in 11 der 16 Länder bis zum Ende abgedeckt. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gehen die Sommerferien noch bis Anfang September.

Wie es dann mit den Einreiseregeln weitergeht, ist vorerst offen. Nötig wäre eine Anschlussregelung, sonst würden alle Vorgaben auslaufen.

Karl Lauterbach
Karl Lauterbach von der SPD betont, dass der 3G-Nachweis gegen das Coronavirus Ende August wieder gezeigt werden muss. - keystone

Die Luftfahrtbranche dringt jetzt schon auf weitergehende Lockerungen für Passagiere. In einem nächsten Schritt sollte die Bundesregierung jetzt auch bei der Maskenpflicht in Flugzeugen umsteuern und auf Freiwilligkeit setzen. Das bekräftigte der Bundesverband erneut.

Die Maskenpflicht sei Passagieren nicht mehr nachvollziehbar zu vermitteln und führe immer mehr zu kaum vermeidbaren Auseinandersetzungen. Der Verband wies auf leistungsfähige Lüftungssysteme und Luftfilter in den Maschinen hin.

Maskenpflicht besteht weiterhin

In Deutschland ist die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vorerst bis 23. September gesetzlich festgelegt. Beförderer sind verpflichtet, die Einhaltung durch Stichproben-Kontrollen zu überwachen. Auch im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt weiterhin Maskenpflicht, die die Länder anordnen.

Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC und die Luftsicherheitsagentur EASA empfehlen seit Mitte Mai nicht mehr generell verpflichtendes Maskentragen in Flughäfen und Flugzeugen. Wenn am Abflug- oder Zielort eine Maskenpflicht im Verkehr besteht, sollte dies aber weiter auch in Maschinen gelten.

Die Debatte über weitergehende Schutzvorgaben gegen das Coronavirus für den Herbst ist ohnehin schon entbrannt - auch in der Ampel-Koalition. Lauterbach bereitet eine Strategie für einen erwarteten Anstieg der Infektionen in der kälteren Jahreszeit vor. Dazu gehören sollen neben einer neuen Impfkampagne, Testregeln und dem Einsatz von Medikamenten erneute Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, das zum 23. September ausläuft.

Die derzeitigen Instrumente reichten nicht, um gut vorbereitet zu sein, machte er vorab deutlich. Dabei gehe es um mehr, als eine Maskenpflicht in Innenräumen wieder zu ermöglichen. Die FDP pochte aber zunächst auf zuvor vorgesehene Expertenbewertungen.

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