Österreich will die Impfpflicht gegen Corona mit Bussen durchsetzen. Wer aus gesundheitlichen Gründen verzichtet, muss dies von einem Amtsarzt belegen lassen.
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In Österreich heisst es bald Pieks oder hohe Busse. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Österreich will ab Februar Impf-Unwillige mit bis zu 7200 Euro büssen.
  • Auch wer den Booster verweigert, kann gebüsst werden.
  • Dies sieht ein Rohentwurf des Gesetzes für die Impfpflicht vor.
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Als erstes westliches Land will Österreich eine Impfpflicht gegen das Coronavirus einführen. Ab Februar soll sie in Kraft sein, das Gesetz in den nächsten Tagen ausgearbeitet werden. Ein erster Rohentwurf, über den die «Presse» berichtet, zeigt erste Details der möglichen Umsetzung. So sollen Personen, die die Impfung verweigern, mit hohen Bussen bestraft werden.

Nimmt jemand einen Impftermin nicht wahr, so wird diese Person von der Bezirksverwaltungsbehörde zum Pieks vorgeladen. Bleibt sie auch hier fern, folgt eine zweite Aufforderung sowie eine Busse über 3600 Euro. Alternativ droht eine vierwöchige Freiheitsstrafe.

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Der Andrang auf Impfungen gegen das Coronavirus ist in Österreich hoch. - Keystone

Weigert sich eine Person noch immer, wird die Busse ein zweites Mal verhängt. Impfverweigerer könnten also mit bis zu 7200 Euro gebüsst werden. Die Strafen gelten sowohl für Erst- und Zweit-Impfungen als auch für Auffrischungen.

Der Rohentwurf sieht nur wenige Ausnahmen vor. Minderjährige und Schwangere sollen teilweise von der Impfpflicht gegen Corona ausgenommen sein. Personen, für die die Impfung eine «Gefahr für Leben und Gesundheit» darstellt, sind ebenfalls nicht betroffen. Dies muss aber von einem Amtsarzt bestätigt werden.

Zwangsweise soll aber niemand geimpft werden können, Gewalt wird also nicht zum Einsatz kommen. Das Gesetz soll voraussichtlich auf drei Jahre befristet werden und für alle gelten, die in Österreich leben.

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Der Rohentwurf wird am Dienstag an einem Runden Tisch im Kanzleramt diskutiert werden. Spätestens am 6. Dezember soll dann das fertige Gesetz in die Begutachtung gehen, so das Gesundheitsministerium.

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