Deutscher Bundestag beschliesst Reform zum Verfassungsgericht
Eine Verfassungsänderung, die das höchste deutsche Gericht vor politischer Instrumentalisierung schützen soll, wurde am Donnerstag vom Bundestag beschlossen.
Der deutsche Bundestag hat am Donnerstag eine Verfassungsänderung beschlossen, die das höchste deutsche Gericht vor politischer Instrumentalisierung oder Blockade schützen soll.
Im Parlament stimmten Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und die Gruppe Die Linke für das Gesetzesvorhaben. Damit wurde die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht. Der Bundesrat (Länderkammer) muss dem Gesetzesvorhaben auch noch zustimmen.
Reform schützt Verfassungsgericht vor politischer Einflussnahme
Kern der geplanten Reform ist die Verankerung von Vorgaben zu Status, Struktur und Arbeitsweise des Gerichts im Grundgesetz. Auch die Zahl der Senate und ihre Besetzung mit jeweils acht Richterinnen und Richtern soll im Grundgesetz festgeschrieben werden. Damit will man verhindern, dass diese Regeln eines Tages mit einfacher Mehrheit (50 Prozent) geändert werden können. Denn für eine Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.
Hintergrund sind Befürchtungen, dass Parteien an den politischen Rändern – wie die rechtspopulistische AfD – in Deutschland immer stärker werden könnten. In Polen und Ungarn habe sich gezeigt, wie Feinde der Demokratie eine Parlamentsmehrheit für die Einflussnahme auf das Verfassungsgericht missbrauchen könnten, hatte es im Vorfeld der Entscheidung geheissen.