Einfachere Erstattung für gestrichene Flüge in EU vereinbart
EU-Kommission, Verbraucherschutz und Fluggesellschaften haben sich über eine einfachere Erstattung für Flugausfälle während der Corona-Pandemie geeinigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Fluggesellschaften missachteten zu Beginn der Pandemie massenhaft Rechte der Kunden.
- Nun einigten sie sich mit der EU-Kommission und dem Verbraucherschutz auf Erstattungen.
- Diese sollen einfacher erhalten werden. Zudem sollen Kunden besser informiert werden.
Kunden von Fluggesellschaften können künftig einfacher Erstattungen für zu Beginn der Corona-Pandemie annullierte Flüge bekommen. Zudem wollen die Airlines ihre Gäste besser über ihre Rechte informieren.
Wie die EU-Kommission am Donnerstag mitteilte, wurde dies im Dialog zwischen Verbraucherschutzbehörden, den Airlines und der Kommission vereinbart. Zu den Airlines zählen Lufthansa, Ryanair, Eurowings und 13 weitere Fluggesellschaften.
«Dies ist entscheidend, um das Vertrauen der Fluggäste wiederherzustellen», sagte die für Verkehr zuständige Kommissarin Adina Valean.
Kunden zu Gutscheinen gedrängt
Hintergrund der Gespräche ist, dass viele Fluggesellschaften vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie massenhaft die Rechte ihrer Kunden missachtet hatten. So wurden Fluggäste unter anderem dazu gedrängt, Gutscheine für gestrichene Flüge anzunehmen, obwohl diese hätten erstattet werden müssen.
Die meisten Fluggesellschaften stimmten nun zu, dass solche Gutscheine, die bislang nicht genutzt wurden, ausgezahlt werden können. Nationale Behörden müssten noch entscheiden, wie mit den Fällen umgegangen werden soll, in denen Gutscheine nicht erstattet werden.