Erneuerbare-Energien-Gesetz treibt Meinungen auseinander
Ab 2021 tritt das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft. Bei der Weiterverwendung etwa in Bezug auf die alten Windräder sind sich die Parteien noch nicht einig.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz tritt am 1. Januar in angepasster Version in Kraft.
- Die Parteien sind sich in der Umsetzung in mehreren Punkten noch nicht einig.
- Somit wird etwa darüber diskutiert, was mit den alten Windrad-Anlagen geschieht.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat im Jahr 2000 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2021 gilt eine überarbeitete Version des Gesetzes.
Bei der Umsetzung sind sich die Parteien allerdings in verschiedenen Punkten noch nicht einig. Darüber berichtet das «Handelsblatt».
SPD will alte Windräder weiternutzen
Somit ist die SPD dafür, die alten Windräder weiter zu nutzen und ihnen eine Vergütung zuzusprechen. Gemäss Johann Saathoff, energiepolitischer Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion, sei es wichtig, dass die Anlagen nicht zurückgebaut werden.

Anders sieht das die Union. Dort ist man sicher, dass die Altanlagen-Betreiber einfach Abnahmeverträge schliessen könnten. Somit könnte der Weiterbetrieb gesichert werden.
Wie viel Eigenverbrauch soll befreit werden?
Weiter streiten sich die Parteien um den Eigenverbrauch von Strom auf Fotovoltaikanlagen. Bisher wurden 10 Kilowatt installierter Leistungen von der Befreiung der Umlage beim Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Gemäss dem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums soll der Wert auf 20 Kilowatt angehoben werden. Die SPD möchte weiter gehen und die Grenze auf 30 steigern.
Die Union ist sich in diesem Punkt noch nicht einig. Während einige der Erhöhung auf 30 Kilowatt zustimmen, äussern sich andere nur zurückhaltend.