Erstes Urteil wegen Genitalverstümmelung in Grossbritannien
Genitalverstümmelung steht in Grossbritannien seit 1985 unter Strafe. Und heute Freitag ist das erste Urteil zu diesem Verbrechen gefallen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zum ersten Mal fällt das britische Gericht ein Urteil wegen Genitalverstümmelung.
- Eine 37-Jährige wurde wegen dem Vergehen an ihre Tochter zu 14 Jahren Haft verurteilt.
Ein Gericht hat zum ersten Mal in Grossbritannien eine Verurteilung wegen weiblicher Genitalverstümmelung ausgesprochen. Eine Frau aus Uganda wurde heute Freitag schuldig befunden. 2017 hatte sie ihre damals drei Jahre alte Tochter an ihren Geschlechtsorganen verstümmelt.
Das berichtete die britische Nachrichtenagentur PA aus dem Gerichtssaal am Strafgerichtshof Old Bailey in London. Die Frau erwartet der BBC zufolge nun eine Haftstrafe von bis zu 14 Jahren. Das Strafmass soll am 8. März verkündet werden.
Londons Bürgermeister Sadiq Khan bezeichnete den Schuldspruch als Meilenstein. Das Urteil sende «eine klare Botschaft», twitterte Khan:
This landmark conviction is the UK’s first for Female Genital Mutilation, sending a clear message that this violent act will no longer go unpunished. https://t.co/YZ10pBeETR
— Mayor of London, Sadiq Khan (@MayorofLondon) February 1, 2019
Die 37-jährige Frau hatte behauptet, ihre Tochter habe sich die Verletzungen bei einem Sturz selbst zugezogen. Sie hatte versucht, mit bizarren Zauberritualen Polizei und Sozialarbeiter von Ermittlungen abzuhalten.
Unter anderem wurden in ihrer Wohnung mit Draht umwickelte Rinderzungen gefunden. Es gab Zettel mit den Namen von Ermittlern und deren Bilder. Diese befanden sich in gefrorenem Obst oder einem Einmachglas mit Pfeffer.
Obwohl weibliche Genitalverstümmelung bereits seit 1985 in Grossbritannien unter Strafe steht, gab es bislang nur eine Hand voll Anklagen. Keine führte bislang zur Verurteilung.
Bei der archaischen Prozedur werden je nach Tradition die äusseren Geschlechtsorgane von jungen Mädchen teilweise oder ganz abgeschnitten. In den meisten Fällen werden sie nicht betäubt. Sie hantieren dabei mit nicht sterilen Rasierklingen oder Glasscherben. Die Opfer leiden oft unter lebenslangen körperlichen und psychischen Folgen.