EU-Gerichtshof: Türkei muss Strafgeld zahlen im Fall Kavala
Nach einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei Kavala nicht sofort aus der Haft entlassen. Dafür muss das Land nun bezahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Türkei muss im Fall Osman Kavala eine Geldstrafe zahlen.
- Das Land habe ein früheres Urteil missachtet, argumentiert der EGMR.
- Der Kulturförderer war demnach aus politischen Gründen inhaftiert.
Die Türkei wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese erteilte das Gericht im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Kulturförderers Osman Kavala.
Die Türkei habe das Urteil des EGMR aus dem Jahr 2019 zur sofortigen Freilassung Kavalas missachtet. Dies teilte das Gericht am Montag in Strassburg mit.
Das Land muss nun 7500 Euro (etwa 7600 Franken) an Kavala zahlen. Ankara kritisierte die Entscheidung. Das Gericht habe die Erwartungen der Türkei «enttäuscht und erneut Anlass dazu gegeben, den Ruf des Europäischen Menschenrechtssystems zu hinterfragen». Dies teilte der Aussenamtssprecher Tanju Bilgic mit.
EGMR stuft Haft als politisch motiviert ein
Kavala wurde im April im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten 2013 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil rief international scharfe Kritik hervor. Kavala sitzt bereits seit 2017 im Gefängnis. Der EGMR hatte seine Haft schon 2019 als politisch motiviert eingestuft.
Der Europarat und die Türkei stehen bereits seit längerem im Konflikt um Kavala. Im Dezember hatte die Strassburger Institution ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat. Die von der Europäischen Union unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.