EU-Gutachter: Die Louboutin-Sohlen können nicht als Marke geschützt werden
Nach Ansicht des Gutachters sind im konkreten Louboutin-Fall zwei Fragen entscheidend: Stellt die Kombination aus roter Farbe und Form der Sohle die Form des Produkts im markenrechtlichen Sinne dar? Und ist diese Kombination das, was die Schuhe ausmacht? Dies würde nach Szpunars Ansicht möglicherweise nicht ausreichen, um den Markenschutz zu gewähren.
Die roten Sohlen des Luxusschuhherstellers Louboutin sind nach Ansicht eines EU-Gutachters möglicherweise nicht durch das Markenrecht der Europäischen Union geschützt. Der Markenschutz könne gegebenenfalls verweigert werden, wenn Farbe und Form dem Produkt den wesentlichen Wert verliehen, teilte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Maciej Szpunar, am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-163/16) mit.
Der französische Modeschöpfer Christian Louboutin hatte die roten Sohlen in Belgien, den Niederlanden und in Luxemburg 2010 für Schuhe und 2013 für hochhackige Schuhe als Marke eingetragen. Nachdem das niederländische Unternehmen Van Haren 2012 hochhackige Schuhe mit roter Sohle verkauft hatte, brachte Louboutin den Fall vor niederländische Gerichte. Diese baten den EuGH um Klärung.
Die Einschätzung des Gutachters ist für die Richter des EuGH nicht bindend, in der Mehrzahl der Fälle folgen die Richter ihr aber. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut eines EU-Gutachters sind die roten Sohlen der Luxusmarke Louboutin nicht durch das Markenrecht der EU geschützt.
- Der französische Modeschöpfer hatte die roten Sohlen in Belgien, Luxenburg und den Niederlanden als Marke eingetragen.