EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Deutschland
Deutschland und 25 weitere EU-Staaten stehen wegen Verzögerungen beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Gericht.
Deutschland und fast alle anderen EU-Staaten haben ein europäisches Gesetz für den schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien laut EU-Kommission nicht schnell genug in nationales Recht umgesetzt. Die Brüsseler Behörde hat deswegen ein Verfahren gegen die Bundesrepublik und 25 weitere Staaten eingeleitet.
Die EU-Kommission hat laut eigenen Angaben vom Donnerstag einen Warnbrief an Berlin und andere Hauptstädte geschickt. Einzig Dänemark habe die Kommission rechtzeitig darüber informiert, die Richtlinie vollständig umgesetzt zu haben.
Mögliche Konsequenzen
Zu den Bestimmungen der Richtlinie gehören Massnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowohl für Erneuerbare-Energien-Projekte als auch für die notwendige Infrastruktur. Es gehe auch um die Festlegung klarer Fristen für die Genehmigungsverfahren.
Wenn Deutschland und die anderen Länder es nicht schaffen, die Kommission rechtzeitig über die Umsetzung der Richtlinie zu informieren, kann die Behörde das Verfahren vorantreiben. Am Ende dieser sogenannten Vertragsverletzungsverfahren kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbusse stehen.