EU-Kommission verklagt Österreich wegen Kindergeld-Regeln vor EuGH
Die EU-Kommission verklagt Österreich wegen der seit 2019 geltenden Kindergeld-Regeln für EU-Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof.

Das Wichtigste in Kürze
- Österreich beschloss 2018 eine Anpassung des Kindergelds für im Ausland lebende Kinder.
- Somit bekommen Kinder, die in Ungarn, Polen oder Rumänien leben weniger Kindergeld.
- Die Lebenshaltungskosten dort sind nämlich tiefer.
- Die EU fand, dies verstosse gegen das EU-Recht.
In Österreich war 2018 beschlossen worden, die Zahlungen des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anzupassen. Die Indexierung führt unter anderem dazu, dass Leistungen an in Österreich arbeitende Ungarn, Polen, Rumänen und Slowaken gekürzt werden. Wenn deren Kinder in der Heimat leben.
Damit bekommen Zehntausende Kinder weniger Geld als zuvor. Die Regierung in Wien rechnete früheren Angaben zufolge mit Einsparungen von rund 100 Millionen Euro.

Der Grundbetrag der Familienbeihilfe in Österreich liegt bei 114 Euro für das erste Kind ab der Geburt. Durch die Indexierung werden laut der Arbeiterkammer für in Bulgarien lebende Kinder nur 51,30 Euro ausgezahlt. Für Kinder in Deutschland gibt es 111,40 Euro. Deutsche in Österreich, deren Kinder weiter in der Heimat leben, erhalten 2,60 Euro weniger für das erste Kind.
In Widerspruch mit EU-Recht
Nach Ansicht der EU-Kommission stehen diese Regeln jedoch in Widerspruch mit EU-Recht. Deshalb startete die Behörde Ende Januar 2019 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Die Bedenken der EU-Kommission konnten im Laufe des Verfahrens jedoch nicht ausgeräumt werden.
Der Mechanismus verstosse gegen «die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und ist diskriminierend. Da EU-Arbeitnehmer, die in Österreich vollumfänglich zur Wirtschaft beitragen, niedrigere Leistungen erhalten als solche, deren Kinder in Österreich leben». Dies teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.
Österreichische Behörden im Ausland sind ausgenommen
Die Indexierung gelte nicht für Österreicher, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiteten. Und deren Kinder mit ihnen dort leben. Obwohl ihre Situation vergleichbar sei.
Die Alpenrepublik hält die Regelung derweil weiterhin für gerechtfertigt. «Für uns bleibt es aufgrund der unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in der EU weiterhin eine Frage der Gerechtigkeit». Dies betonte Österreichs Familienministerin Aschbacher am Donnerstag.
Es stehe der EU-Kommission aber natürlich frei, den Europäischen Gerichtshof mit der Frage zu befassen. «Wenn diese Zweifel an der europarechtlichen Vereinbarkeit der Indexierung hat». Laufende Verfahren würden jedoch nicht weiter kommentiert.