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Kindergeld-Regeln: EU-Kommission verklagt Österreich

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Österreich,

Die österreichischen Kindergeld-Regeln für EU-Bürger seien diskriminierend und verstossen aus Sicht der EU-Kommission gegen europäisches Recht.

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Sebastian Kurz (ÖVP), Bundeskanzler von Österreich, spricht bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt. Foto: Hans Punz - DPA

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission hat Österreich verklagt wegen den Kindergeld-Regeln für EU-Bürger.
  • Die Regelung sei diskriminierend und verstosse gegen europäisches Recht.

Die EU-Kommission verklagt Österreich wegen der seit 2019 geltenden Kindergeld-Regeln für EU-Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Regeln seien diskriminierend und verstiessen somit gegen EU-Recht, sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde am Donnerstag.

In der Alpenrepublik war 2018 beschlossen worden, die Zahlungen des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anzupassen. Die seit 2019 geltende Indexierung führt unter anderem dazu, dass Leistungen an in Österreich arbeitende Ungarn, Polen, Rumänen und Slowaken gekürzt werden, wenn deren Kinder in der Heimat leben. Damit bekommen Zehntausende Kinder weniger Geld als zuvor. Die Regierung in Wien rechnete früheren Angaben zufolge mit Einsparungen von rund 100 Millionen Euro.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Nach Ansicht der EU-Kommission stehen diese Regeln jedoch in Widerspruch mit EU-Recht. Deshalb startete die Behörde Ende Januar 2019 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Die Bedenken der EU-Kommission konnten im Laufe des Verfahrens jedoch nicht ausgeräumt werden.

Der Mechanismus verstosse gegen «die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und ist diskriminierend, da einige mobile EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer, die in Österreich in vollem Umfang zu Wirtschaft, Erwerbstätigkeit und Sozialversicherung beitragen, niedrigere Leistungen erhalten als solche, deren Kinder in Österreich leben», teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Die Indexierung gelte nicht für Österreicher, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiteten und deren Kinder mit ihnen dort leben – obwohl ihre Situation vergleichbar ist.

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