EU-Kommission verliert vor EuGH in Steuerstreit um Fiat
Die Fiat-Tochter Finance und Trade muss doch keine Steuern nachzahlen. Laut dem Europäischen Gerichtshof liegt keine unerlaubte staatliche Beihilfe vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Fiat-Tochter sollte bis zu 30 Millionen Steuern nachzahlen.
- Das hatten die EU-Wettbewerbshüter 2015 entschieden.
- Nun hebt der Europäische Gerichtshof das Urteil aber auf.
Die EU-Kommission hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs zu Unrecht entschieden, dass ein Fiat-Tochterunternehmen in Luxemburg Steuern nachzahlen muss. Eine unerlaubte staatliche Beihilfe liege nicht vor, teilten die Richter in Luxemburg am Dienstag mit. Der Kommissionsbeschluss ist daher nichtig.
Die EU-Wettbewerbshüter hatten 2015 entschieden, dass die Fiat-Tochter Fiat Finance and Trade in Luxemburg unerlaubte Steuervorteile genossen hatte.
Luxemburg sollte die von Fiat gesparten Steuern – bis zu 30 Millionen Euro – zurückfordern. Dagegen wehrten sich das Unternehmen und Luxemburg vor dem Europäischen Gericht. Das bestätigte den Beschluss der Kommission jedoch.
Rechtliche Fehler bei der Entscheidung
Diese Entscheidung hob der EuGH nun auf. Die EU-Kommission habe bei ihrer Entscheidung rechtlich Fehler gemacht. Dadurch sei die «normale» Besteuerung, die für den Steuerbescheid relevant sei, falsch ermittelt worden.
Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sprach nach dem Urteil auf Twitter von einer grossen Niederlage für die Steuergerechtigkeit. Das Urteil gebe aber wichtige Hinweise zur Anwendung der EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen im Steuerbereich, hiess es in einer Mitteilung.