EU verbessert Bedingungen für LKW-Chauffeure - Schweiz interessiert
Als letzte Institution verabschiedet das EU-Parlamentdas Mobilitätspaket, das LKW-Fahrer vor Ausbeutung schützen soll. Auch die Schweiz ist interessiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU hat das Mobilitätspaket verabschiedet.
- Dies soll Lastwagenfahrer besser schützen und Wettbewerbsverzerrung verhindern.
- Auch die Schweiz zeigt sich am Mobilitätspatek interessiert.
Der Mythos des LKW-Fahrers als Held der Strassen gehört zu den Hollywood-Legenden: Wochenlang unterwegs, getrennt von Familien und Freunden, stundenlanges Staustehen, Übernachten in der Fahrerkabine, überfüllte Rastplätze, enormer Zeitdruck. Das ist die Realität - und all dies für wenig Lohn.
Doch die Situation der Fahrer wird sich in der EU ändern: Nachdem die EU-Staaten das Mobilitätspaket Anfang April gutgeheissen haben, wird das EU-Parlament in seiner Session vom 8. bis 10. Juli darüber abstimmen - voraussichtlich am Mittwoch und am Donnerstag, wobei dies sich laut Parlamentsdienst noch ändern kann. EU-Parlamentarier gehen davon aus, dass das Gesetzespaket durchgehen wird.
Keine Verpflichtungen in der Schweiz
Für die Schweiz sieht das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU zwar keine juristische Verpflichtung vor. Neue oder revidierte EU-Regelungen werden in diesem Bereich nicht übernommen. Dies erklärte das Bundesamt für Verkehr (BAV) auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Doch auf politischer Ebene hatte der Bundesrat bereits darauf hingewiesen «dass eine Angleichung der schweizerischen Gesetzgebung an jene der EU die Voraussetzung für ein gutes Funktionieren des Abkommens ist», schreibt das BAV.
Die Schweiz habe beim Mobilitätspaket dank ihrer Beteiligung an der «l'Alliance du routier» indirekt gar an den Diskussionen und somit am «Entscheidungsfindungsprozess» teilgenommen. Am Ende wird sich laut BAV dann der Bundesrat dazu äussern, inwiefern die Schweiz Teile des Pakets übernehmen soll.
Ruhepause am Wochenende nicht in der Fahrerkabine
Das Mobilitätspaket beinhaltet ein ganzes Bündel an Massnahmen. Neu werden unter anderem Lastwagen-Chauffeure künftig ihre obligatorische Ruhephase am Ende einer Woche nicht mehr in ihrer Fahrerkabine verbringen dürfen.
Ausserdem sollen die Chauffeure im internationalen Gütertransport alle drei oder vier Wochen nach Hause zurückkehren können. Das soll verhindern, dass sie von ihren Arbeitgebern monatelang quer durch Europa geschickt werden.
Um faire Bedingungen für Transportunternehmen EU-weit durchzusetzen, soll auch gegen Briefkastenfirmen vorgegangen werden. Im weiteren sollen die Lastwagen mindestens alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren.
Zudem wurde geklärt, wer von den Lastwagen-Chauffeuren unter die Entsenderichtlinie mit dem Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» fällt und wer nicht. So etwa fällt ein Fahrer beim Transitverkehr nicht unter die Entsende-Regeln.